Detailergebnis zu DOK-Nr. 80513
Nachrechnungen von Spannbetonbrücken mit Verfahren der Nachrechnungsstufe 4
Autoren |
J. Hegger O. Fischer R. Maurer K. Zilch C. Dommes V. Adam S. Lamatsch S. Thoma V. Lavrentyev E. Stakalies F. Teworte E. Sharei N. Kerkeni R. Tecusan C. Stettner M. Müller |
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Sachgebiete |
15.1 Belastungen und Belastungsannahmen 15.3 Massivbrücken |
Bauingenieur 99 (2024) Nr. 1-2, S. 12-21, 9 B, 33 Q
Im Beitrag wird ein Teil der Ergebnisse eines im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) durchgeführten Forschungsprojekts zur Weiterentwicklung von Nachrechnungsverfahren für die Bewertung der Querkraft- und Torsionstragfähigkeit von Spannbetonbrücken im Bestand dargestellt. Dabei werden geeignete Verfahren zur Nachrechnung von Bestandsbrücken vorgestellt, die durch Vergleiche mit Versuchsergebnissen und Anwendung auf reale Brückenquerschnitte identifiziert wurden. Trotz entscheidender Weiterentwicklungen in den Nachweisformaten in Stufe 2 der Nachrechnungsrichtlinie lassen sich einige Bestandsbauwerke wegen der höheren Verkehrsbelastungen und den veränderten Bemessungsgrundsätzen weiterhin nur mit wissenschaftlichen Verfahren in Stufe 4 nachweisen. Daher wurden für die Auswahl geeigneter analytischer Nachweisverfahren (Erweitertes Druckbogenmodell – (E)DBM, Flexural Shear Crack Model – FSCM, Modified Compression Field Theory nach der kanadischen Norm – CSA/MCFT) und numerischer Verfahren nach der FE-Methode Handlungsempfehlungen zur Nachrechnung von Betonbrücken erarbeitet, um eine sichere und zielführende Nachrechnung zu ermöglichen. Es werden Mindestanforderungen und Anwendungsgrenzen für die verschiedenen Verfahren identifiziert sowie bei der Anwendung und Berechnung auftretende Fragestellungen diskutiert. Im Vergleich zwischen nichtlinearer Finiter-Elemente-Methode (FEM) und den analytischen Verfahren liefert die FEM in der Regel eine höhere Vorhersagegenauigkeit, setzt jedoch auch das höchste Maß an Erfahrung beim Anwender voraus. Die Handlungsempfehlungen sollen als Unterstützung für Anwender und Auftraggeber dienen, werden jedoch nicht die insbesondere beim Anwender erforderliche Erfahrung und Expertise ersetzen.