Detailergebnis zu DOK-Nr. 80491
Gesamtlärm – Wie Konflikte das Problem lösen
Autoren |
K.-W. Hirsch B.M. Vogelsang |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Lärmbekämpfung 19 (2024) Nr. 3, S. 76-85, 6 B, 1 T, 13 Q
Die Gesamtlärmbetrachtung gewinnt in jüngerer Zeit im Rahmen von Genehmigungsverfahren immer mehr an Bedeutung. Jedoch besteht keine Klarheit darüber, was eigentlich damit gemeint ist beziehungsweise wie der Gesamtlärm zu berechnen wäre. Solange das Lärmumfeld allein durch Anlagen bestimmt wird, die nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zu beurteilen sind, wird die Gesamtlärmbetrachtung durch das Konzept der Gesamtbelastung als Summe von Vor- und Zusatzbelastung im Regelfall hinreichend gestützt. Spielen aber auch Anlagen, die nicht der TA Lärm unterliegen, oder Geräuschquellenarten mit einem spezifischen Beurteilungsverfahren eine Rolle, sind andere Konzepte notwendig. Einfach Ansätze, die Beurteilungspegel addieren, sind nicht zielführend. Mittels der Kenngröße "Konflikt", die die Pegeldifferenz eines Beurteilungspegels zu einem Richtwert darstellt, lässt sich eine Gesamtlärmbetrachtung auf nachvollziehbar zu ermittelnde Lärmkriterien zurückführen, die ein Maß für die Gesamtbelästigung darstellen. Dabei kann der Beurteilungspegel und der Richtwert zu einem beliebigen Beurteilungsverfahren gehören, solange der Richtwert den Übergang zwischen "nicht erheblicher" und "erheblicher" Belästigung beschreibt. Nach einer Diskussion über die Grundlagen von Beurteilungsverfahren und einer Analyse der Beurteilung nach TA Lärm werden Regeln mithilfe der Konflikte vorgeschlagen, die auch und gerade bei Anlagen mit unterschiedlichen Geräuschquellenarten abwägungsfrei angewendet werden können, um eine numerische Grundlage für eine "Gesamtlärmbetrachtung" bereitzuhalten.