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Detailergebnis zu DOK-Nr. 80478

Hinweise für die Zusammenarbeit von Straßenbau und Flurbereinigung bei der Vorbereitung und Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz: Hinweise zur Unternehmensflurbereinigung (Ausgabe 2024)

Autoren
Sachgebiete 5.20 Flurbereinigung

Köln: FGSV Verlag, 2024, 66 S., 26 B, 2 T (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 225) (W 1, Wissensdokumente). − ISBN 978-3-86446-399-0. − Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/unternehmensflurbereinigung

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hat nun die "Hinweise für die Zusammenarbeit von Straßenbau und Flurbereinigung bei der Vorbereitung und Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz – Hinweise zur Unternehmensflurbereinigung", Ausgabe 2024, vorgelegt. Sie stellen eine Überarbeitung und Erweiterung des gleichnamigen Wissensdokuments (W 1), Ausgabe 2016, dar und ersetzen dieses. Großbaumaßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur durchlaufen vor ihrer Realisierung einen jahrelangen Planungs- und Abstimmungsprozess durch die zuständigen Planungsträger. Die eigentliche Bereitstellung der für die Umsetzung der Baumaßnahme benötigten Flächen ist in der Regel erst kurz vor Baubeginn erforderlich. Sie erfolgt häufig im Rahmen von Unternehmensflurbereinigungen nach § 87 FlurbG. Für einen reibungsfreien Ablauf muss die Zusammenarbeit von Straßenbau- und Flurbereinigungsverwaltung jedoch deutlich früher ansetzen. Hierfür ist die gegenseitige Kenntnis der jeweiligen Planungsabläufe erforderlich. Die Unternehmensflurbereinigung dient der Umsetzung eines fremdnützigen, im öffentlichen Interesse liegenden Zwecks. Die Unternehmensflurbereinigung tritt dabei an die Stelle des Enteignungsverfahrens. Dies bedingt, dass der Unternehmensträger auch einen Anspruch darauf hat, in die von ihm für die Umsetzung seiner Planung benötigten Flächen eingewiesen zu werden. Dieser Anspruch geht dem der einzelnen Teilnehmenden auf wertgleiche Landabfindung vor. Die Ausführungen der Hinweise können auch für andere flächenbeanspruchende Projekte, soweit eine Enteignung zulässig ist (zum Beispiel Schiene, Wasserstraße, Luftfahrt, Naturschutz, Hochwasserschutz), entsprechend Anwendung finden. Die Hinweise sind in einen allgemeinen (Einführung, planungsrechtliche Grundlagen im Straßenbau, Planungsabläufe, Grundsätze der Zusammenarbeit und Fragestellungen zur Zusammenarbeit) und einen besonderen Teil mit ausgewählten Einzelthemen (Grunderwerb, Verfahrensabgrenzung und Einwirkungsbereich, Feldwegenetz, landschaftspflegerische Maßnahmen, vorläufige Anordnung zum Besitz, Entschädigung, Finanzierung, Erstattung von Kosten der Rechtsberatung und Sachverständigengutachten) gegliedert. Am Ende finden sich elf informative Beispiele aus sechs Bundesländern.