Detailergebnis zu DOK-Nr. 80654
Raumordnungsrechtliche Mengenziele – die Etablierung von Flächenverbrauchsobergrenzen auf Landesebene
Autoren |
M. Kment A.H. Weininger |
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Sachgebiete |
5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung) |
UPR, Zeitschrift für Umwelt- und Planungsrecht 44 (2024) Nr. 5, S. 161-172, zahlr. Q
Flächen sind ein begehrtes und gleichwohl nur sehr endlich verfügbares Gut. Zum Bau von Wohnungen und Infrastrukturen, zur Ansiedlung von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, aber auch zur Erholung, in der Freizeit oder für den Verkehr werden Flächen benötigt. Es existiert ein ewiges Dilemma: einerseits der skizzierte Zugriff auf Flächen, um berechtigte Bedürfnisse zu stillen, andererseits das ebenso berechtigte Interesse daran, Flächen von Zugriffen freizuhalten. Naturnahe und unbebaute Flächen entfalten nämlich Bedeutung für den Erhalt der Tier- und Pflanzenwelt, als Grundlage der land- und forstwirtschaftlichen Produktion und haben wichtige Funktionen im Bereich des Klimaschutzes. Vor diesem Hintergrund sind die verschiedentlichen Bemühungen, den Flächenverbrauch zu moderieren und nachhaltigen Flächenschutz zu betreiben, einzuordnen. Ein Baustein, um diesem Anliegen nachzugehen, sind planerische Festsetzungen, auf der Ebene der überörtlichen Planungsebene insbesondere Ziele der Raumordnung. Ihnen widmet sich der Beitrag. Ziele der Raumordnung sind als planerische Instrumente der überörtlichen Ebene vorzugswürdig gegenüber Grundsätzen der Raumordnung, um den Flächenverbrauch zu steuern. Mit Zielen der Raumordnung können verbindliche Mengenziele beziehungsweise Schwellenwerte festgelegt werden. Dabei liegt der Vorteil der Zielfestlegung eindeutig in der strikten Verbindlichkeit der Ziele (vergleiche § 4 ROG, Raumordnungsgesetz). Im Artikel wird den speziellen Überlegungen zur Nutzung von Zielen als Flächenmanagementtool eine Übersicht über Merkmale, Bindungswirkungen und Grenzen der Bindungswirkungen von Zielen der Raumordnung vorangestellt.