Detailergebnis zu DOK-Nr. 80652
Die Privilegierung von Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich
Autoren |
S. Mitschang |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität |
UPR, Zeitschrift für Umwelt- und Planungsrecht 44 (2024) Nr. 7, S. 241-249, 103 Q
Schon seit mehr als einem Jahrzehnt nimmt die Bedeutung der erneuerbaren Energien zu. Mit dem Ausstieg aus der Atomenergie war es zunächst die Windenergie, deren Ausbau zügig vorangetrieben wurde. Mittlerweile ist aber die Bereitstellung von Strom und Wärme durch Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie weiter in den Mittelpunkt vorgerückt, um auch die diesbezüglichen Potenziale zum Erreichen der Treibhausgasneutralität nutzbar zu machen. Auch am Städtebaurecht gehen diese Entwicklungen nicht vorbei. Vielmehr verlangt gerade die Nutzung erneuerbarer Energien die Bereitstellung umfangreicher Flächen für deren Nutzung. Mit der Neuregelung in § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB werden Agri-Photovoltaikanlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, und zwar abseits von belasteten Flächen, privilegiert und damit dieser besonderen Form der Photovoltaikfreiflächennutzung auf landwirtschaftlichen Flächen Rechnung getragen. Mit insbesondere den baurechtlichen Anforderungen an solche besonderen Photovoltaikanlagen setzt sich der Beitrag auseinander. Bislang konnten derlei Anlagen regelmäßig nur als sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB im Außenbereich oder auf der Grundlage eines eigens dazu aufgestellten Bebauungsplans zugelassen werden. Neben der Windenergie stellt die Nutzung von Photovoltaik die wichtigste Form zur Erzeugung von erneuerbaren Energien dar. Angesichts der ehrgeizigen Ziele des Erneuerbare-Energiegesetz EEG 2023, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im März 2023 seine sogenannte "Photovoltaik-Strategie" entwickelt, um auf der Grundlage eigens festgelegter Maßnahmen, diese Zielsetzungen in den nächsten Jahren erreichbar werden zu lassen. Schon im Mai 2023 hat das BMWK auf der Grundlage der Auswertung eingegangener Stellungnahmen zu seiner zwei Monate vorher entwickelten Photovoltaik-Strategie eine neue Version seiner Photovoltaik-Strategie mit darin enthaltenen Vereinfachungs- und Beschleunigungselementen, insbesondere zum Bau und zum Anschluss der Photovoltaikanlagen, vorgelegt. Die Schaffung der hierfür erforderlichen Flächen sowie auch die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren stellen flankierende Rahmenbedingungen dar. Ein Teil der Maßnahmen, wie sie in der Photovoltaik-Strategie des BMWK vorgesehen sind, wird im Rahmen des bereits verabschiedeten "Solarpakets I" umgesetzt, weitere Maßnahmen dann nach Abschluss der erforderlichen Vorarbeiten in einem "Solarpaket II".