Detailergebnis zu DOK-Nr. 80798
Grundlagen für die Bemessung von temporären Tragwerken (Forschungsprojekt BGT20_02A_01)
Autoren |
A. Kenel S. Iseli E. Kölz B. Schmid |
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Sachgebiete |
15.0 Allgemeines, Erhaltung 0.5 Patentwesen, Normen, Regelwerke |
Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2024, 107 S., 36 B, 24 T, 55 Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1768)
Die Norm SIA 260:2013 "Grundlagen der Projektierung von Tragwerken" klassiert Bauwerke mit einer geplanten Nutzungsdauer von maximal zehn Jahren als temporäre Tragwerke. Gemäß dem aktuellen Stand der Normung sind diese gleich zu behandeln, wie nicht temporäre Tragwerke. Entsprechend sind gemäß dem normativ festgehaltenen, semiprobabilistischen Teilsicherheitskonzept im Rahmen der Tragwerksbemessung unabhängig von der geplanten Nutzungsdauer eines Tragwerks unveränderte Teilsicherheitsbeiwerte sowie identische charakteristische Einwirkungsgrößen zu verwenden. Die normativen Festlegungen (Teilsicherheitsbeiwerte: Widerstandsbeiwerte, Lastbeiwerte und Reduktionsbeiwerte) sind so kalibriert, dass im Mittel über alle mit der Tragwerksnorm bemessenen Tragwerke ein bestimmtes Zuverlässigkeitsniveau gewährleistet wird. Der Zielwert ist in den Swisscodes nicht explizit festgehalten. Aufgrund der erheblichen Nähe zu den Eurocodes kann jedoch davon ausgegangen werden, dass das Ziel-Zuverlässigkeitsniveau demjenigen der Eurocodes entspricht. Die Tatsache, dass gemäß dem aktuellen Stand der Normung keine Unterscheidung zwischen temporären und nicht temporären Tragwerken erfolgt und dass die geplante Nutzungsdauer für ein Tragwerk generell nicht mit den Zuverlässigkeitsanforderungen in Verbindung steht, wirft Fragen auf. Es erscheint ökonomisch grundsätzlich sinnvoll, für längere Nutzungsdauern ein höheres und umgekehrt für temporäre Tragwerke mit einer geplanten Nutzungsdauer von nur wenigen Tagen, Wochen oder Monaten ein tieferes Zuverlässigkeitsniveau anzustreben. Die damit verbundenen Mehr- respektive Minderaufwendungen in Form von Ressourcen (Material, Platzbedarf etc.) lassen sich aus wirtschaftlicher Sicht mithilfe einer Kosten-Nutzen-Betrachtungsweise begründen. Dabei wird unter anderem der geplanten Nutzungsdauer für ein Tragwerk, die in direktem Zusammenhang mit der Amortisationszeit steht, Rechnung getragen. Im Rahmen der Untersuchungen wird am Ansatz der Kosten-Nutzen-Betrachtungsweise angeknüpft. Es wird eine einfach gehaltene und ingenieurmäßige Methode, welche die Berücksichtigung der geplanten Nutzungsdauer für ein (temporäres) Tragwerk sowie die damit verbundenen Zuverlässigkeitsanforderungen im Rahmen der Tragwerksbemessung ermöglicht, erarbeitet. Das semiprobabilistische Teilsicherheitskonzept wird dabei weiterhin und möglichst unverändert angewendet.