Detailergebnis zu DOK-Nr. 80806
Das Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat zum Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Autoren |
R. Schubert |
---|---|
Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft 3.9 Straßenverkehrsrecht |
Verkehrsdienst 69 (2024) Nr. 8, S. 211-216, 21 Q
Der Beitrag stellt die Hintergründe und das Ergebnis des außergewöhnlichen Vermittlungsverfahrens zur "Rettung" des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes dar. Der Bundesrat hatte dem vom Bundestag am 20.10.2023 beschlossenen Gesetz am 24.11.2023 überraschend nicht zugestimmt. Nachdem die Bundesregierung deshalb am 05.06.2024 den Vermittlungsausschuss angerufen hatte, hat dieser am 12.06.2024 einen Kompromissvorschlag vorgelegt, dem Bundestag und Bundesrat am 14.06.2024 zugestimmt haben. In ihrem Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" haben die Bündnispartner für die 20. Legislaturperiode am 07.12.2021 unter anderem vereinbart, das Straßenverkehrsrecht so anzupassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Die Verkehrsministerkonferenz hatte das Vorhaben mit Beschluss vom 29.11.2022 begrüßt und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr aufgefordert, zeitnah einen Reformvorschlag vorzulegen. Ein halbes Jahr später war es so weit. Mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 15.06.2023 an die Länder sowie zahllose Verbände und Institutionen stellte das federführende Ressort seinen innerhalb der Bundesregierung einen Tag vorher final abgestimmten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetztes vor und gab bis zum nächsten Tag Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Kurzfristigkeit, so die Entschuldigung dazu, resultiere aus den Fristen für die Behandlung des Vorhabens in parlamentarischen Gremien. Ebenfalls als "besonders eilbedürftig" (Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG) leitete der Bundeskanzler den von der Bundesregierung unverändert beschlossenen Gesetzentwurf dem Bundesrat zu. Kernstück des Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist die Einfügung eines neuen Absatzes 4a in § 6 StVG.