Detailergebnis zu DOK-Nr. 81047
Chancen und Herausforderungen der Elektromobilität – aktuelle Entwicklungen beim Ladeinfrastruktur-Ausbau
Autoren |
O. Schulze |
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Sachgebiete |
5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) 6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität 3.0 Gesetzgebung |
Infrastrukturrecht 21 (2024) Nr. 7, S. 166-171, 7 Q
Der Ausbau der Elektromobilität, vom Elektromobil über die Ladeinfrastruktur (LIS) zu erneuerbarem Ladestrom und den damit zusammenhängenden Services, ist kein deutsches Phänomen, sondern zunächst durch die EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD), sodann durch das GEIG (Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrier-ten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität) und viele andere Rechtsvorschriften, etwa EMoG (Elektromobilitätsgesetz) und Ladesäulen-VO und natürlich das EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) geregelt. Dabei erscheint es dem Gesetzgeber wichtig, das Henne-Ei-Prinzip dadurch zu durchstoßen, dass die ausreichend vor-handene LIS die Voraussetzung dafür sein soll, dass die Elektromobile in den Markt und zur Anwendung kommen. Die Errichter und Betreiber von LIS wiederum haben ein Interesse, die Kapitalkosten möglichst effizient zu halten und andererseits etwa aus dem Betrieb der Ladepunkte Einnahmen durch den Verkauf des Ladestroms, und ande-rer Services, zu generieren. Sie wollen nicht mit Kosten und Rechtspflichten belastet werden, die geschäftsfremd sind und überbordende Risiken darstellen. Die Pkw in Deutschland fahren im Durchschnitt weniger als 14 000 km/Jahr. Wenn 2030 etwa 15 Millionen Elektromobile in Deutschland zugelassen sind, wäre der Strombedarf bei spezifisch circa 20 kWh/100 km somit 15 Millionen x 14 000 km/a x 20 kWh/100 km = 42 TWh jährlich. Die Summe aller Ladepunkte muss also dergestalt ertüchtigt werden, dass neben Komfortaspekten technisch ohne Weiteres 42 TWh, aus dem Verteilnetz, anteilig auch aus (Photovoltaik-)Eigenerzeugungsanlagen, in Elektromobile geladen werden können.