Detailergebnis zu DOK-Nr. 81012
Förderung kindgerechter Mobilität in Schulstraßen
Autoren |
O. Dilling |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung |
Infrastrukturrecht 21 (2024) Nr. 7, S. 171-175, 27 Q
In europäischen Nachbarländern und inzwischen auch in Deutschland weisen Verkehrsbehörden "Schulstraßen" aus, die zumindest zeitweilig für Kfz gesperrt werden. Sogenannte Elterntaxis lassen sich mit dieser Maßnahme draußen halten, wodurch Schulkinder Platz für ihre nicht motorisierten Verkehrsaktivitäten bekommen. Im Folgenden wird zunächst ein Recht auf kindgerechte eigenständige Mobilität hergeleitet, das im Allgemeinen starken Einschränkungen durch die deutsche StVO unterliegt. Aus dem kommunalen Planungsrecht, dem Straßenverkehrsrecht und insbesondere dem Straßenrecht ergeben sich jedoch auch Möglichkeiten, im näheren Umfeld von Schulen Freiräume für Kinder zu schaffen. Mit der sogenannten Schulstraße verbreitet sich eine neue Verkehrsregelung in Europa. Als "Rues aux Ecoles" wurden in den letzten Jahren Hunderte dieser Straßen in Paris eingerichtet. In Österreich wurde 2022 mit § 76d der österreichischen Straßenverkehrsordnung (öStVO) die Schulstraße sogar in die dortige Straßenverkehrsordnung eingefügt inklusive eigenem Verkehrszeichen. Auch in Italien gibt es entsprechende Initiativen. In Deutschland sind letztes Jahr mehrere Pilotprojekte gestartet. Gemeint mit Schulstraßen sind nach der öStVO "Straßenstellen oder Gebiete in der unmittelbaren Umgebung von Schulgebäuden", die für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt und dadurch in voller Breite für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer freigegeben werden. Dies kann, wie in Paris, ganztägig oder, wie § 76d Abs. 1 S.2 öStVO nahelegt, auf die Hol- und Bringzeiten beschränkt erfolgen.