Detailergebnis zu DOK-Nr. 81065
Erhaltungsmanagement Tunnel: Entwicklung eines Kostenmodells (Forschungsprojekt AST_2020_105)
Autoren |
B. Stempfel M. Ketterbach S. Cattori B. Schädlich T. Wiedenmann |
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Sachgebiete |
15.0 Allgemeines, Erhaltung 15.8 Straßentunnel 0.8 Forschung und Entwicklung |
Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2024, 81 S., 29 B, 3 T, 42 Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1774)
Zum Thema Erhaltungsmanagement von bergmännischen Tunneln hat das Bundesamt für Straßen der Schweiz (ASTRA) im Jahr 2014 einen Forschungsauftrag ausgelöst, welcher 2016 in einem Bericht zum Initialprojekt mündete. Darin ist dargelegt, dass die Erhaltungsprozesse für Tunnel, im Vergleich zu Kunstbauten, nicht gebührend berücksichtigt und auch nicht standardisiert erfolgen. Darauf basierend wurde das nun veröffentlichte Forschungsprojekt ausgelöst, verbunden mit dem Hauptziel, die Grundlagen für das Erhaltungsmanagement von bergmännischen Straßentunneln zu verbessern und zu systematisieren, damit stabile Erhaltungsentscheide und kosteneffiziente Erhaltungsmaßnahmen gewährleistet sind. Die Analyse der vorhandenen Literatur hat gezeigt, dass kein Modell die festgelegten Ziele auch wirklich erreicht. Es wird festgestellt, dass Methoden und Konzepte hauptsächlich für Kunstbauten entwickelt wurden. Diese Methoden berücksichtigen den Eigenwert der Bauwerke, den sie mit dem Wertverlust durch Alterung vergleichen, sowie die Mittel, die zur Erhaltung der Bauwerke eingesetzt werden. Keine dieser Methoden berücksichtigt die Kostenkennwerte nach Maßnahmentypen. Das Forschungsprojekt berücksichtigt ausschließlich die bergmännisch erstellten baulichen Tunnelstrukturen. Dazu gehören neben den Tunnelröhren auch die Nebenbauwerke wie Querverbindungen, Nischen, Stollen, Schächte und Zentralen. Im Fokus steht das Einzelobjekt Tunnel; Überlegungen auf Netzebene (definierter Abschnitt eines Erhaltungsabschnitts, beinhaltend eine Vielzahl von Objekten unterschiedlicher Fachbereiche) werden keine angestellt. Nicht Gegenstand sind die Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA), Maßnahmen aufgrund von geänderten Anforderungen (normative Aktualisierungen, Nutzungsänderungen) sowie BSA-induzierte bauliche Anpassungen.