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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81076

Von der Straße auf die Schiene: Sattelauflieger im Kombinierten Verkehr – Herausforderungen und Lösungsansätze

Autoren R. Elbert
P. Bossong
Sachgebiete 0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft
5.21 Straßengüterverkehr

Internationales Verkehrswesen 76 (2024) Nr. 3, S. 28-31, 2 B, 17 Q

Der Kombinierte Verkehr (KV) verbindet die Flexibilität des Straßengüterverkehrs mit der Umweltfreundlichkeit des Schienengüterverkehrs. Eine Verlagerung des Gütertransports von der Straße auf die Schiene geht jedoch auch mit einer erhöhten Nutzung von Sattelaufliegern im KV einher. Um die daraus resultierenden Herausforderungen zu bewältigen, sind technische und organisatorische Lösungsansätze sowie die Interdependenzen zwischen ihnen zu betrachten, um den KV ganzheitlich zu stärken. In Anbetracht des Green Deals der Europäischen Union, der eine Reduktion der transportbezogenen Treibhausgasemissionen um 90 % bis 2050 vorsieht, hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, den Marktanteil des Schienengüterverkehrs bis 2030 von heute 19 (2022) auf 25 % zu erhöhen. Daraus resultiert eine teilweise Verlagerung des dominierenden Straßengüterverkehrs (72 % der 2022 erbrachten Beförderungsleistung) auf die Schiene. Der Kombinierte Verkehr (KV) ist prädestiniert dafür, diese Verlagerung aufzunehmen, denn er verbindet durch ein Umschlagen des Ladungsträgers (zum Beispiel Container oder Sattelauflieger) von der Straße auf die Schiene die Flexibilität des Straßengüterverkehrs im Vor- und Nachlauf mit der Effizienz der Schiene im Hauptlauf. So verursacht der Transport auf der Schiene weniger als ein Fünftel der Treibhausgasemissionen des Transports auf der Straße. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr erwartet daher, dass die im schienengebundenen KV transportierten Gütermengen im Zeitraum von 2019 bis 2051 um 76 % steigen werden. Mit dieser Verlagerung geht jedoch auch eine erhöhte Nutzung von Sattelaufliegern als Ladungsträger im KV einher, wie die Entwicklung der vergangenen Jahre bereits zeigt: Während 2005 der Anteil der Sattelauflieger an der Beförderungsleistung im KV noch bei 9 % lag, lag er 2023 bereits bei 34 %. Spediteure, die Sattelauflieger im Vor- und Nachlauf des KVs einsetzen, profitieren zwar beispielsweise vom erhöhten zulässigen Gesamtgewicht (bis zu 44 Tonnen statt 40 Tonnen) und der Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot, allerdings bringt die Nutzung von Sattelaufliegern im KV jedoch auch einige Herausforderungen für die beteiligten Akteure mit sich, wie im Artikel beleuchtet wird.