Detailergebnis zu DOK-Nr. 81168
Mindestvorgaben der Umweltverträglichkeitsprüfung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
Autoren |
M. Kment |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 43 (2024) Nr. 21, S. 1609-1617, 119 Q
Aktuelle politische Zielsetzungen möchten die nationalen Verwaltungsverfahren beschleunigen und blicken hierbei auf das Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Beitrag geht dem Beschleunigungsgedanken nach und fokussiert sich dabei auf das bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, dessen UVP-Inhalte im Wesentlichen durch die 9. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzgesetz) definiert werden. Es wird deutlich werden, dass die Einsparungspotenziale des Verfahrensrechts bisweilen kleiner sind als man es sich wünscht und zeitraubende Beharrungskräfte auch außerhalb des legislativen Zugriffs liegen. Die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren wird in Deutschland als zu lang empfunden. Dies ist keine Einschätzung, die sich ausschließlich auf die Gegenwart bezieht, sondern seit Jahrzehnten die Diskussion um Beschleunigung von Planungs- und Entscheidungsverfahren vor sich hertreibt. Allerdings haben die häufig schleppenden verwaltungsbehördlichen Entscheidungsverfahren aktuell eine besondere Aufmerksamkeit erfahren, da Energieengpässe im Zuge des Russland-Ukraine-Konflikts sowie die Bemühungen um den Ausbau erneuerbarer Energien die Schwerfälligkeit von Infrastrukturveränderungen zutage gefördert haben. Der Koalitionsvertrag zwischen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP strebte eine Halbierung der Verfahrensdauern an. Auf Grundlage dieser politischen Übereinkunft hat man sich eine verwaltungsverfahrensrechtliche Entschlackungskur verordnet, die sich in verschiedenen Gesetzesinitiativen wie dem Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) vom 23.03.2023, dem Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung RL 2021/1187/EU über die Straffung von Maßnahmen zur raschen Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22.12.2023 sowie dem Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 08.05.2024 wiederfindet. Außerdem wurden die politischen Beschleunigungsziele auf der Ministerpräsidentenkonferenz vom 06.11.2023 bekräftigt. Mit dem "Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung" rückt auch die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als zeitaufwendig empfundenes Laster in den Fokus. Es wird insbesondere überlegt, den Katalog zulässiger Ausnahmen von der UVP zu erweitern, Bagatellschwellen großzügiger zu nutzen und das Zusammenspiel zwischen den Planungs- und Genehmigungsebenen zu optimieren.