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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81174

Anforderungen an das Führen von E-Bikes (Forschungsprojekt MFZ_20_02B_01) (Orig. franz.: Exigences pour la conduite de vélos à assistance électrique)

Autoren D. Baehler
A. Baumgartner
T. Maffioli
A. Dinis Pinto
B. Kayser
D. Marincek
P. Rérat
C. Palmiere
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht
5.5 Radverkehr, Radwege
6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität

Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2024, 178 S., 35 B, 22 T, 217 Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1773)

Das Forschungsprojekt befasst sich mit den Anforderungen an das Führen von E-Bikes. E-Bikes sind Velos mit einer elektrischen Tretunterstützung. In der Schweiz werden zwei Arten unterschieden: E-Bikes 25 ("langsame E-Bikes“) mit einer Unterstützung bis zu 25 km/h und E-Bikes 45 ("schnelle E-Bikes“) mit einer Unterstützung bis zu 45 km/h, für die ein gelbes Kennzeichen erforderlich ist. Sie werden in der Schweiz umgangssprachlich auch als Elektrovelos bezeichnet, während in Deutschland das E-Bike 25 offiziell als Pedelec und das E-Bike 45 als S-Pedelec (für Speed-Pedelec) bezeichnet wird. Derzeit ist die Benutzung eines E-Bike 25 ab 16 Jahren ohne Führerausweis und ab 14 Jahren mit einem Mofa-Ausweis (Kategorie M) erlaubt. Eine Herabsetzung des Mindestalters auf 12 Jahre (unter der Voraussetzung, dass ein Erwachsener das Kind begleitet) wird derzeit diskutiert. Die Schweiz würde damit Österreich folgen, während es in den anderen Nachbarländern sowie in Dänemark und den Niederlanden kein Mindestalter gibt. Für E-Bikes 45 beträgt das Mindestalter in der Schweiz 14 Jahre. Es wird unabhängig vom Alter ein Führerausweis der Kategorie M (oder einer höheren Kategorie) benötigt. Wie für die E-Bikes 25 ist eine praktische Ausbildung heute freiwillig. Die Nachbarländer der Schweiz und die Niederlande verlangen für diese Art von E-Bikes ebenfalls einen Führerausweis, Dänemark hingegen nicht. Auch in Bezug auf das Alter ist Dänemark eine Ausnahme: Dort dürfen schnelle E-Bikes ab 15 Jahren benutzt werden, während die anderen genannten Länder das Mindestalter bei 16 Jahren ansetzen.