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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81236

Wiederaufbau der Ahrbrücken

Autoren A. Jackmuth
Sachgebiete 15.0 Allgemeines, Erhaltung

Straße und Autobahn 75 (2024) Nr. 11, S. 1044-1049, 9 B, 6 Q

Die Flutkatastrophe im Sommer 2021 hat zu erheblichen Schäden an der Straßeninfrastruktur in den Hochwassergebieten geführt. Eine besondere Rolle kommt dabei den Ahrbrücken zu: Zum einen wurden sie in vielen Fällen "Opfer" der Wassermassen, zum anderen beeinflussten sie als Querbauwerke das Flutgeschehen selbst. Aufgrund der ungeheuren Treibgutmengen verklausten die Abflussquerschnitte vieler Brücken, sodass sie zeitweise wie unterströmte Wehre fungierten – so lange, bis sie geschwächt durch Auskolkungen kollabierten oder umläufig wurden. Infolgedessen entstanden zusätzliche Schwallwellen, die auf die Hochwasserwelle aufsattelten. Nach der Flut mussten die zerstörten Brücken aufgrund ihrer strategischen Netzbedeutung für die Erschließung der Katastrophengebiete schnellstmöglich ersetzt werden. Dazu wurden zunächst militärische und anschließend zivile Behelfsbrücken eingesetzt, sodass für ein zerstörtes Bauwerk bis zum dauerhaften Wiederaufbau oft insgesamt drei Brücken errichtet werden müssen. Die Analyse der Ereignisse hat gezeigt, dass die Ahr ein spezielles Hochwasserrisikoprofil besitzt, welches sich insbesondere dadurch ausdrückt, dass der Wasserspiegel bei den sehr seltenen, aber regelmäßig auftretenden Extremhochwässern besonders weit über dem Bemessungswasserspiegel HW100neu liegt und extreme Fließgeschwindigkeiten auftreten können. Da Wasserstände wie im Sommer 2021 aus technisch/wirtschaftlichen Gründen von den neuen Ahrbrücken nicht überspannt werden können, wird beim Wiederaufbau – neben der hydraulischen Leistungsfähigkeit – die Standsicherheit unter Fluteinwirkungen besonders berücksichtigt. Dazu wurde ein im Regelwerk nicht vorgesehener Lastfall "Flut" kreiert. Aus Sicht der Straßenbauverwaltung ist damit ein hochwasserresilienter Wiederaufbau der Brücken im Ahrtal technisch möglich.