Detailergebnis zu DOK-Nr. 81222
Aufbereitung von Asphaltgranulat mittels Rotorschleuderbrecher – Teil 2a
Autoren |
I. Dragon K. Schmoeckel |
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Sachgebiete |
9.1 Bitumen, Asphalt 9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe 13.2 Maschinen für Asphaltstraßen |
Asphalt 59 (2024) Nr. 7, S. 20-27, 12 B, 7 Q
Im Rahmen des IGF-Forschungsvorhabens (Nr. 22438 BG) des Deutschen Asphaltinstituts (DAI) zu "Untersuchungen zum Einfluss des nachhaltigen und gesteinsschonenden Aufbereitungsverfahrens von Asphaltgranulat auf die Wirtschaftlichkeit von Asphaltflächenbefestigungen" sollen technische Maßnahmen zur Steigerung der Wiederverwendungsrate unter Verwendung einer innovativen Aufbereitungsmethode der Asphaltgranulate untersucht werden. Diese Methode "Aufspaltung der Ausbauasphalte in bindemittelreichen Asphaltmörtel und in bindemittelarme grobe Gesteinskörnungen" ermöglicht bei Verwendung eines Rotorschleuderbrechers eine gesteinskörnungsschonende Aufbereitung und eine Verwendung der groben Gesteinskörnungen vergleichbar zu frischen Gesteinskörnungen. Im Forschungsprojekt sollen der Einfluss der unterschiedlich aufbereiteten Asphaltgranulate auf die Gesteinskörnungs- und Gebrauchseigenschaften sowie auf Nutzungsdauer, Spurrinnenbildung, Ermüdungsrissbildung und schließlich auf die Wirtschaftlichkeit und die Lebenszykluskosten untersucht werden. Die Erkenntnisse aus den Laborversuchen werden an einer Mischanlage und durch den Bau einer Versuchsstrecke überprüft. Im ersten Beitrag wurde zum Rotorschleuderbrecher und zu den Aufbereitungsversuchen/Vorversuchen sowie deren Ergebnissen ausgeführt. In diesem Teil wird das Labor-Untersuchungsprogramm beschrieben und es werden die Ergebnisse der Asphaltgemisch-Rezeptierungen vorgestellt. Weiter werden zu den Laboruntersuchungen von Mix-Design, Steifigkeits- und Ermüdungsverhalten sowie Kälteeigenschaften die Ergebnisse dargestellt. Diese zeigen, dass zwischen den konventionell und im Rotorschleuderbrecher hergestellten Asphaltgranulaten keine signifikanten Unterschiede vorhanden sind oder die Unterschiede nicht eindeutig dem Aufbereitungsverfahren zugeordnet werden können. Aufgrund der ermittelten Gebrauchseigenschaften gibt es somit keine Bedenken gegen die Art der Aufbereitung. Der Beitrag wird fortgesetzt.