Detailergebnis zu DOK-Nr. 81244
Nahmobil (Ausgabe 24, 2024)
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft 5.5 Radverkehr, Radwege 5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege |
nahmobil (2024) Nr. 24, 67 S., zahlr. B, Q
Ab 2025 wird die AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise) erstmals institutionell durch das Land NRW gefördert. So steht es im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz. Damit verändern sich auch die Aufgaben und die Erwartungen des Landes. Zukünftig werden über die bewährten Formate für die Mitglieder hinaus auch Angebote für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen entwickelt und umgesetzt. Damit soll das im Gesetz verankerte Ziel von landesweit 25 % Radverkehrsanteil am Modal Split schneller erreicht werden. Auf dasselbe Ziel zahlt die Umsetzungsinitiative ein, die Anfang des Jahrs 2024 ins Leben gerufen wurde. Die schnellere Umsetzung sicherer und durchgehender Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr ist essenziell, wenn mehr Menschen von gesunden und umweltfreundlichen Mobilitätsoptionen überzeugt werden sollen. Außerdem wird der Leitfaden "Sofortmaßnahmen" um neue Hinweise zu schnell umsetzbaren Maßnahmen für den Fußverkehr erweitert. Bislang enthielt er zehn Datenblätter mit einer Auswahl von strecken- und punktbezogenen Maßnahmen überwiegend für den Radverkehr. Der Leitfaden ist als Loseblattsammlung erschienen und wird laufend fortgeschrieben. Eine schnelle Umsetzung ist auch in den ländlichen Regionen NRWs dringend notwendig. Dort verunglücken immer mehr Radfahrende, weil sichere Wege fehlen. Über die Herausforderungen und Chancen für die Nahmobilitätsförderung jenseits der Städte wird im Schwerpunkt der Ausgabe der nahmobil berichtet. Zusätzlich gibt es die Schwerpunktthemen linksseitige Radwege, temporäre Begrünung zum Hitzeschutz und Schulstraßen.