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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81296

Photovoltaik-Freiflächenanlagen: Sachstand und Möglichkeiten der Aufwertung von Natur und Landschaft

Autoren E. Johannwerner
D. Günnewig
T. Wachter
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels
6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität
0.16 Klimaschutz, Nachhaltige Entwicklung, Ressourcenschonung, Lebenszyklusbetrachtung, Ökobilanz

Natur und Landschaft 99 (2024) Nr. 12, S. 573-579, 4 B, 1 T, zahlr. Q

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 wurde ein Ausbau der Photovoltaik (PV) auf 400 Gigawatt (GW) bis 2040 festgelegt, der hälftig auf Freiflächen erfolgen soll. Um diese Ausbauziele zu realisieren, bedarf es rund 0,55 % der Gesamtfläche Deutschlands. In Relation zur landwirtschaftlich genutzten Fläche wären es anteilig rund 1,2 % PV-Freiflächenanlagen beanspruchte Flächen, ohne diese nennenswert zu versiegeln. Je nach Art und Dichte der Modulreihen werden bei klassischen Anlagen 40 % bis über 80 % der Fläche überbaut. Solarparks mit besonderen Biotopfunktionen weisen eine geringere Flächeninanspruchnahme auf sowie ein Management der Biotope. Bei Agri-PV-Anlagen wird die landwirtschaftliche Nutzung mit der Stromerzeugung kombiniert. Alle Anlagentypen führen zu Eingriffen in Natur und Landschaft, die nach den Vorgaben der Eingriffsregelung kompensiert werden müssen. Diskutiert wird derzeit, welche Kompensationsmaßnahmen in welchem Umfang in Solarparks entwickelt werden können. Vor diesem Hintergrund wird anhand einer Matrix, die in einem vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) geförderten Forschungsvorhaben entwickelt wurde, aufgezeigt, welche PV-Anlagentypen auf bestimmten Standorten zulässig sind und welche naturschutzfachlichen Aufwertungen dabei möglich sind. Im Idealfall kann die Verwendung externer Flächen für die Kompensation der Eingriffe deutlich minimiert werden oder im Einzelfall sogar entfallen.