Detailergebnis zu DOK-Nr. 81361
KRITIS fordert ÖPNV: Mehr Schutz durch vereinheitlichte Sicherheitslösungen
Autoren |
A. Flemming |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 42 (2024) Nr. 10, S. 29-31, 1 B
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) gehört als Kritische Infrastruktur zu den Sektoren, die unter das neue KRITIS-Dachgesetz fallen. Es stellt sicher, dass Infrastrukturen robust und widerstandsfähig gegen verschiedene Bedrohungen bleiben. Das Gesetz tritt voraussichtlich ab Herbst 2024 in Kraft. Bis 2026 müssen Verkehrsbetriebe die Resilienz und physische Sicherheit ihrer Infrastrukturen stärken und die zusätzlichen Pflichten erfüllen. Neben erhöhten Standards für die Informations- und Cybersicherheit gehören Maßnahmen zur physischen Sicherheit zu den Anforderungen der KRITIS-Verordnung. Diese umfassen den Schutz von Betriebszentralen, Leitstellen und anderen kritischen Einrichtungen gegen physische Bedrohungen und Angriffe. Verkehrsbetriebe sollten das zum Anlass nehmen, physische und digitale Sicherheit zusammen zu betrachten. Vereinheitlichte Ansätze erhöhen die Transparenz und Sicherheit – und verbessern Prozesse.