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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81366

Neue Rechte von Betroffenen im Bußgeldverfahren

Autoren P. Hornof
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht

Verkehrsdienst 69 (2024) Nr. 12, S. 321-333, 30 Q

Anordnungen von Verkehrszeichen vereinen Rechtsgrundlagen des Verwaltungs- und des Ordnungswidrigkeitsrechts. Klassische Beispiele sind Verstöße gegen Verkehrszeichen im öffentlichen Straßenverkehr. Verwaltungsrechtlich sind Anordnungen von Verkehrszeichen Verwaltungsakte. Einschlägige Rechtsgrundlagen sind die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die verkehrsrechtlichen Anordnungen aber auch die Ahndungen von Verstößen gegen Verkehrszeichen im Straßenverkehr erfolgen gemäß den Rechtsgrundlagen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) in Verbindung mit den Rechtsvorschriften des Bußgelds- und Ordnungswidrigkeitsrecht. Im Spannungsfeld zwischen Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsrecht kommt es in der Rechtsliteratur und bei Gericht immer wieder zu unterschiedlichen Ergebnissen. Im Artikel wird das Spannungsfeld an Hand einiger ausgewählter Gerichtsurteile aufgezeigt. Im Anhang befindet sich eine Checkliste zur Qualitätssicherung bezüglich der Anordnungen von Verkehrszeichen.