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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81516
Stellplatzsatzungen als Instrument zur Förderung des Radverkehrs
Autoren |
D. Kohlrautz T. Kuhnimhof |
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Sachgebiete |
5.5 Radverkehr, Radwege 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
Straßenverkehrstechnik 69 (2025) Nr. 2, S. 79-86, 2 B, 4 T, zahlr. Q
Stellplatzsatzungen können als Instrument zur Radverkehrsförderung dienen. Hierzu ermittelt der Fachbeitrag anhand von Richtlinien und Leitfäden, welche qualitativen Anforderungen an Fahrradabstellanlagen bestehen und wie viele Fahrradabstellplätze bei Gebäuden vorzusehen sind. Anschließend erfolgt ein Vergleich der Ergebnisse mit den Stellplatzsatzungen von 17 deutschen Städten. Zusammenfassend sind die Forderungen in Richtlinien und Leitfäden ähnlich, während sich die Stellplatzsatzungen von Städten bezüglich qualitativer Anforderungen deutlich unterscheiden. Aspekte wie die Erreichbarkeit von Fahrradabstellanlagen sind dabei zum Teil unzureichend definiert, da auch Treppen mit Schieberillen oder Fahrradabstellanlagen in einer Entfernung von 300 m akzeptiert werden. Ebenso berücksichtigen die Stellplatzsatzungen verschiedene Nutzungsgruppen mangelhaft und vernachlässigen Themen wie das Laden von Pedelecs. Obwohl die Anzahl an geforderten Fahrradabstellanlagen gemäß der Literatur lokale Rahmenbedingungen berücksichtigen soll, ist die Anzahl geforderter Fahrradabstellplätze in den Städten ähnlich und weist keinen systematischen Bezug zur Bedeutung des Radverkehrs in den Städten auf. Um Radverkehr effektiv über Stellplatzsatzungen zu fördern, sollten qualitative Anforderungen vollständig definiert sein und die Anzahl an geforderten Stellplätzen gemessen an der örtlichen Nachfrage weder zu hoch noch zu niedrig sein – was auf die gegenwärtigen Stellplatzsatzungen häufig nicht zutrifft.