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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81488
Lärmimmissionen in der Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG bei gebundenen Entscheidungen
Autoren |
D. van den Berg |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
UPR, Zeitschrift für Umwelt- und Planungsrecht 45 (2025) Nr. 1, S. 13-20, 74 Q
Es mangelt nicht an Rechtsprechung zur Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG. Auch wenn häufig naturschutzfachliche Fragen die Auseinandersetzungen bestimmen, ist immer wieder auch Lärm Gegenstand der Streitverfahren. Vorwiegend betrifft die diesbezügliche Rechtsprechung planerische Verfahren oder Abwägungsentscheidungen wie etwa straßenrechtliche Planfeststellungen. Vereinzelt gibt es auch Rechtsprechung zum Lärm in der Vorprüfung des Einzelfalls bei gebundenen Zulassungsentscheidungen, wie etwa dem BImSchG. An einer systematischen Aufbereitung des Themenkomplexes fehlt es jedoch bisher. Auch im aktuellen Entwurf der UVP-Verwaltungsvorschrift wird der Bereich Lärm nur angerissen. Der Beitrag soll unter Berücksichtigung der zentralen Gesichtspunkte darlegen, wie Lärmimmissionen in Bezug auf das Schutzgut Mensch in der Vorprüfung des Einzelfalls bei gebundenen Entscheidungen einzustellen sind. Hierfür werden zunächst wesentliche Grundsatzanforderungen der Vorprüfung rekapituliert sowie die Festlegung des lärmbezogenen Einwirkungsbereichs und die Auswirkung auf den Windfarmbegriff erläutert. Daraufhin wird betrachtet, ob und inwieweit Lärmimmissionen in die standortbezogene und die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls einzustellen sind. Den Kernteil der Betrachtung bildet die Nachzeichnung der Erheblichkeitsschwelle in Bezug auf Lärm bei gebundenen Entscheidungen unter Einbeziehung der wesentlichen Regelungen der TA Lärm. Abschließend werden die Ergebnisse in einem Fazit zusammengefasst.