Detailergebnis zu DOK-Nr. 81453
Wohin bringen uns die E Klima und die neuen RASt?
Autoren |
J. Ortlepp |
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Sachgebiete |
0.5 Patentwesen, Normen, Regelwerke 6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität 0.3 Tagungen, Ausstellungen |
Deutscher Straßen- und Verkehrskongress vom 23. bis 25. Oktober 2024 in Bonn: Vorträge und Poster. Köln: FGSV Verlag, 2024, USB-Stick (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 001/29) 8 S., 5 B, zahlr. Q
Die Folgen des Klimawandels sind mittlerweile auch in Deutschland spürbar. Maßnahmen zur Begrenzung des Wandels sind ebenso erforderlich wie Maßnahmen, die dazu beitragen, die Folgen des Klimawandels einzudämmen. Am 1. Juli 2024 ist das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in Kraft getreten. Darin wird auch auf die anerkannten Regeln der Technik verwiesen, die Trägern öffentlicher Belange bei Planungen und Entscheidungen als Grundlage dienen, um das Ziel der Klimaanpassung zu berücksichtigen. Die "Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen“ (E Klima 2022) bilden bei der FGSV den Rahmen für die hinsichtlich Klimaanpassung erforderlichen Weiterentwicklungen der relevanten technischen Regelwerke aus den Arbeitsgruppen Verkehrsplanung, Straßenentwurf und Verkehrsmanagement. Die in den E Klima enthaltenen Steckbriefe sind zwar nicht mehr Bestandteil des R 2-Regelwerks, zeigen aber auf, in welche Richtung sich die einzelnen Regelwerke entwickeln beziehungsweise entwickeln sollten. Der Steckbrief zu den "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) wird inzwischen durch das Ad-hoc-Arbeitspapier "Ergänzende Handlungsanleitungen zur Anwendung der RASt 06“, erschienen im Februar 2024, ersetzt. Darin werden im Vorgriff auf die gerade laufende Überarbeitung der RASt wesentliche Grundsätze zum Umgang mit den alten Richtlinien empfohlen. Dazu gehört im Wesentlichen eine stärkere Berücksichtigung der Belange des Fuß- und Radverkehrs sowie des ÖPNV durch adäquate Dimensionierung der hierfür erforderlichen Verkehrsflächen, eine multifunktionale Nutzung der Seitenräume und eine stärkere Berücksichtigung von Maßnahmen zur Reduzierung der Klimafolgen. Nicht immer werden in Stadtstraßen die Flächen ausreichen, um allen Anforderungen gleichermaßen gerecht zu werden. Hier sind Priorisierungen notwendig, die das technische Regelwerk aber nicht vorgeben kann. Priorisierungen müssen fachlich abgewogen und durch die Politik gestützt werden.