Detailergebnis zu DOK-Nr. 81481
Erneuerbare Energien in der Planung von Bundesfernstraßen
Autoren |
L. Hantke |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.1 Autobahnen 6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität 0.3 Tagungen, Ausstellungen |
UPR, Zeitschrift für Umwelt- und Planungsrecht 44 (2024) Sonderheft 2024, S. 416-420, 6 B, 30 Q
Hochwasser, Dürre, Orkane und andere Starkwetterereignisse steigen weltweit und belasten nicht nur die Menschheit. Ursächlich hierfür ist vor allem die Erderwärmung und der damit einhergehende Klimawandel. Zukünftig ist damit zu rechnen, dass das Auftreten von Starkwettereignissen weiter zunimmt und stärker Einfluss auf die Menschheit und das Ökosystem nehmen wird. Die Wichtigkeit des Klimaschutzes muss nicht nur unter diesem Gesichtspunkt hervorgehoben werden. Der Gesetzgeber hat dies bereits in der Vergangenheit erkannt und gesetzliche Regelungen zur Stärkung des Klimaschutzes auch im Rahmen der Fachplanung, wie unter anderem in § 13 KSG, erlassen. Auch die Autobahn GmbH des Bundes sieht diese Notwendigkeit und hat das Ziel bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Ein wichtiger Baustein zur Erreichung dieses Ziels ist die Berücksichtigung der Erzeugung erneuerbarer Energien. Obwohl die Autobahn GmbH des Bundes noch ein junges Unternehmen ist und erst im Jahr 2021 ihre Aufgaben übernommen hat, hat sie schon in der Vergangenheit Lösungen zur Einbindung der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien erarbeitet. Hierzu gehören vor allem die Schnellladeinfrastruktur, Photovoltaikanlagen im Nahbereich der Bundesfernstraßen und an Hochbauten. Durch die Schaffung des § 3 Abs. 1a FStrG hat der Gesetzgeber die Berücksichtigung der Erzeugung erneuerbarer Energien im Rahmen von Fachplanungen gestärkt. Die Autobahn GmbH des Bundes nimmt diesen Auftrag des Gesetzgebers gern an und setzt die Vorgaben um. Hierbei ist auch hervorzuheben, dass neben den positiven Folgen für das Klima weitere positive Effekte festzustellen sind. Zum einen verstärkt der Einsatz der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien die Unabhängigkeit von externer Energieversorgung und schafft somit auch Sicherheit für Gefahrenlagen, wie Hochwasser, Kriege etc., aber auch eine generelle Unabhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland, die weniger auf die Zulieferung von anderen Staaten angewiesen sein wird.