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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81479

Bauen ohne Plan: Die Änderung von §§ 34, 35 BauGB im Rahmen der geplanten BauGB-Novelle 2024

Autoren D. Yurdakul
S. Blomeyer
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung

Planerin (2025) Nr. 1, S. 14-17, zahlr. Q

Nach Schätzungen der Bundesregierung wird rund die Hälfte der Baugenehmigungen auf Grundlage von §§ 34 und 35 BauGB erteilt (vgl. Bundestags-Drucksache 20/13091). Eine solche Genehmigung bietet den Vorteil, dass keine langwierigen Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden müssen und dem Ziel des flächensparenden Bauens durch Nachverdichtung Rechnung getragen wird. So werden auch die durch den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrierten Stadtentwicklung” adressierten Themen wie Wohnungsnot insbesondere in urbanen Räumen, Klimaschutz und Klimaanpassung, Transformation der Energieversorgung und nachhaltige Stadtentwicklung in die genannten Paragrafen eingearbeitet (vgl. Bundestags-Drucksache 20/13091). Der Artikel stellt die zentralen Änderungen der §§ 34 und 35 BauGB vor und betrachtet kritisch ausgewählte Aspekte. Da auch eine neue Bundesregierung an einer BauGB-Novelle nicht vorbeikommen wird, ist die Betrachtung dieser voraussichtlich nicht weiterverfolgten Novelle lohnenswert.