Detailergebnis zu DOK-Nr. 81540
Mindestanforderungen für eine Genehmigung der Fernlenkung von automatisierten Fahrzeugen in der Schweiz - Research project MB4_20_02E_01 (Orig. engl.: Minimum requirements for an authorisation to remotely drive automated vehicles in Switzerland)
Autoren |
R. Scherwey G. Python G Thurnherr D. Rosset R. Murri P. Affolter A. Hanachi A. Keller R. Röthlisberger A. Frésard V. Sabot L. Bétend F. Zumkehr A. Amini C. Panizza |
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Sachgebiete |
6.7.3 Automatisiertes und Autonomes Fahren |
Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2024, 270 S., 87 B, 31 T, zahlr. Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1791)
Der weltweite Übergang zur automatisierten Mobilität hat zu bedeutenden Fortschritten bei den Technologien für automatisierte Fahrzeuge (AV) geführt. Pilotprojekte auf internationaler Ebene, aber auch in der Schweiz, haben das Potenzial von AVs für verschiedene Anwendungen wie die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und die Warenlieferung gezeigt. In der Schweiz haben Organisationen wie SAAM (Swiss Association for Autonomous Mobility) und SwissMoves eine zentrale Rolle bei der Förderung der Zusammenarbeit zwischen Industrie, Wissenschaft und Behörden. Diese Organisationen unterstützen nicht nur die Entwicklung und Umsetzung von wegweisenden Projekten, sondern dienen auch als wichtige Plattformen für die Verbreitung von Wissen und die Förderung von Innovationen auf dem Gebiet der automatisierten und vernetzten Mobilität. In der Schweiz ist zum Zeitpunkt des Berichts, im Jahr 2024, die Anwesenheit eines qualifizierten Bedieners an Bord von AVs vorgeschrieben, der in kritischen Situationen die Kontrolle übernimmt. Diese Anforderung schränkt die wirtschaftliche Tragfähigkeit des AV-Betriebs ein. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat am 18. Oktober 2023 ein Vernehmlassungsverfahren zur Erarbeitung eines neuen Rechtsrahmens eröffnet, die mit der Verabschiedung der "Ordonnance sur la conduite automatisée" (OCA) / "Verordnung über das automatisierte Fahren" (VAF) durch den Bundesrat am 13. Dezember 2024 abgeschlossen wurde. Diese Verordnung ist am 1. März 2025 in Kraft getreten und legt umfassende betriebliche Anforderungen für führerlose Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem (AV) fest. Gemäß dieser Verordnung müssen diese AVs von einem Operator überwacht werden, der aus der Ferne eingreifen kann, wenn das Fahrzeug auf eine Situation stößt, die es nicht autonom lösen kann. Der Einsatz von AVs, insbesondere für den öffentlichen Nahverkehr und den Gütertransport auf der letzten Meile, wird als praktikable Lösung zur Bewältigung aktueller betrieblicher Herausforderungen angesehen. Systeme für den Fernbetrieb (Remote Operation Systems) ermöglichen die wirtschaftliche Durchführbarkeit, indem sie Ferninterventionen erleichtern und die Lücke schließen, wo eine vollständige Automatisierung noch nicht möglich ist.