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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81677
Verbesserter Rechtsrahmen zur Priorisierung des Umweltverbundes
Autoren |
M. Spieß B. Ehrenholz |
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft 3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 43 (2025) Nr. 1+2, S. 36-40, 3 B, 20 Q
Die in Deutschland angestrebte Mobilitätswende soll den Autoverkehr verringern und den Umweltverbund fördern. Allerdings priorisiert der deutsche Rechtsrahmen zurzeit den motorisierten Individualverkehr, sodass dieser bei der Aufstellung von Bebauungsplänen eine entscheidende Rolle spielt. Daraus folgt ein hoher Flächenverbrauch durch den motorisierten Individualverkehr im öffentlichen Raum, insbesondere in Städten. Deshalb gilt es die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu ändern, damit der Umweltverbund stärker bei der Aufstellung von Bebauungsplänen berücksichtigt wird. Bauprojekte mit dem Konzept "Wohnen ohne Auto“ zeigen auf, dass es bereits Handlungsspielräume für Kommunen gibt, um den Umweltverbund bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu priorisieren. Diese Handlungsspielräume sind deutlicher darzustellen und zu vergrößern. Zudem sind Projektbeispiele sowie das notwendige Fachwissen zusammenzutragen, damit Kommunen voneinander lernen können. Eine Änderung im Baurecht, Straßenverkehrsrecht und von Richtlinien sind erforderlich. Sie müssen die nachhaltige Stadtentwicklung und den Klimaschutz vertiefen. Außerdem kann eine integrierte Verkehrspolitik mithilfe eines Bundesmobilitätsgesetzes umgesetzt werden. Der Umweltverbund sollte das Stadtbild prägen und Vorteile gegenüber dem motorisierten Individualverkehr bieten, damit die Mobilitätswende erreicht werden kann.