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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81587

Der Immissionsteil der TA Luft

Autoren U. Hartmann
N. Borcherding
Sachgebiete 0.5 Patentwesen, Normen, Regelwerke
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Immissionsschutz 30 (2025) Nr. 1, S. 10-18, 2 B, 2 T, zahlr. Q

Die Weiterentwicklung des Standes der Technik und die Fortschreibung der Immissionswerte zur Beurteilung der Luftqualität auf Europäischer Ebene waren Anlass für die Anpassung der TA Luft im Jahr 2021. Im Beitrag wird auf die Regelungen zum Schutz vor schädlichen Umweltwirkungen eingegangen, die im Kapitel 4 der TA Luft enthalten sind. Hierbei spielt die Festlegung von schutzgutabhängigen Immissionswerten die zentrale Rolle. Die Ermittlungsmethoden – Immissionsmessungen und Immissionsprognosen – wurden mit wenigen Änderungen aus der Vorgängerversion der TA Luft aus dem Jahr 2002 übernommen. Die TA Luft wurde um die Aspekte des Naturschutzes und um die Beurteilung von Geruchsimmissionen erweitert. Die Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft wurde am 23. Juni 2021 durch das Bundeskabinett mit den Maßgaben des Bundesrates vom 28. Mai 2021 beschlossen. Sie trat am 1. Dezember 2021 in Kraft. Ziel der Novelle ist die Umsetzung zahlreicher Vorsorgeanforderungen, die an die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen gestellt werden müssen und die in Durchführungsbeschlüssen der Europäischen Kommission zu Schlussfolgerungen über die "Besten Verfügbaren Techniken" (BVT) enthalten sind. Neben dieser Anpassung wurden die Vorschriften an den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen aktualisiert und erweitert. Diese Vorschriften finden sich – wie in der Vorgängerversion der TA Luft – im Kapitel 4. Im Wesentlichen beziehen sich die Änderungen im Kapitel 4 auf die Einführung der Kenngröße der Gesamtzusatzbelastung, die Hinzunahme eines Immissionswertes zur Beurteilung von Partikel (PM2.5) zum Schutz der menschlichen Gesundheit, die Hinzunahme von Stoffen/Stoffgruppen zur Beurteilung von Schadstoffdepositionen und die Aktualisierung der Bagatellregelung und der Bagatellmassenströme.