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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81601

Vergabe freigestellter Schülerverkehre: Verbietet das Europarecht faire Löhne?

Autoren C. Jürschik-Grau
M. Stützel
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Nahverkehr 42 (2024) Nr. 12, S. 50-52, 22 Q

Bei der europaweiten Vergabe freigestellter Schülerverkehre trifft das Tariftreuerecht der Bundesländer auf das Europarecht. Anders als man nach einer mehr als neun Jahre alten Entscheidung der Vergabekammer Niedersachsen zunächst glauben könnte, ist die Anwendung von Tariftreuepflichten nicht europarechtswidrig. Vielmehr ist die Entscheidung der Vergabekammer in wesentlichen Teilen überholt, da das Europarecht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sich weiterentwickelt haben. Bei der aktuellen Rechtslage steht das Europarecht der Tariftreuepflicht nicht entgegen. Die zentrale europararechtliche Regelung ist insoweit die Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie, die eine Anwendung von allgemein wirksamen Tarifverträgen zulässt. Jedenfalls in Baden-Württemberg sind Tariftreueerklärungen mit dem Europarecht vereinbar, weil die in Bezug genommenen Tarifverträge als allgemein wirksam eingestuft werden können.