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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81605

Urteil des OLG Hamm vom 25.06.2024 zu §§ 7 Abs. 1, 9, 17 Abs. 2 und 3 StVG; §§ 254 Abs. 1, 828 Abs. 3 BGB; § 25 Abs. 3 StVO – 7 U 142/23

Autoren
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

Verkehrsrechtliche Mitteilungen 72 (2025) Nr. 1, S. 3-5

Quert ein zehn Jahre und zwei Monate altes Kind in vollem Lauf zwischen aufgrund eines Rückstaus haltenden Pkw eine Straße und wird von einem Pkw im Gegenverkehr erfasst, ist sein Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO im Rahmen von § 9 StVG in Verbindung mit § 254 Abs. 1 BGB zu berücksichtigen, wenn ihm die Darlegung und der Beweis nicht gelingt, dass ihm die erforderliche Einsicht nach § 828 Abs. 3 BGB fehlte. Die in einem solchen Fall allein in die Abwägung einzustellende Betriebsgefahr des Fahrzeugs im Gegenverkehr tritt nicht vollständig hinter dem überwiegenden Verschulden des Kinds zurück, wenn der Verkehrsverstoß des Kinds altersspezifisch nicht auch subjektiv als besonders vorwerfbar zu qualifizieren ist.