Detailergebnis zu DOK-Nr. 81608
Quantitative Zielvorgaben im Naturschutzrecht als Steuerungsinstrument – Potenziale und Grenzen
| Autoren |
E. Zinke |
|---|---|
| Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
UPR, Zeitschrift für Umwelt- und Planungsrecht 45 (2025) Nr. 3, S. 97-103, 108 Q
Die Verwendung von quantitativen Zielvorgaben in der Gesetzgebung ist in den letzten Jahren rasant angestiegen und damit auch ihre Bedeutung für die umsetzende Verwaltung sowie die Regelungsadressaten. Diese Entwicklung ist im Naturschutzrecht nicht ausgeblieben. Der Einsatz solcher Ziele wurde aufgrund des bestehenden schlechten Zustands der Biodiversität forciert. Gleichzeitig ist insbesondere vor dem Hintergrund der neusten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) fraglich, ob eine Ablösung der – dem Naturschutz immanenten – qualitativen Anforderungen für die angestrebte Sicherung und Verbesserung der Biodiversität geeigneter und erforderlich ist. Quantitative Zielvorgaben stehen im Naturschutzrecht speziellen, sich aus der Natur selbst ergebenden Herausforderungen gegenüber. Anhand einer Untersuchung der Erhaltungsziele nach der FFH-RL sowie der Zielvorgaben des European Green Deals, der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur und des nationalen Naturschutzrechts werden exemplarisch deren Chancen und Grenzen aufgezeigt.