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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81602

In Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung und ihre Vorwirkungen

Autoren J. Marschall
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 44 (2025) Nr. 6, S. 377-381, 99 Q

Der Planungsdruck in der Raumordnung ist in Anbetracht ihrer zentralen Bedeutung für räumliche Transformationsprozesse und der Vielzahl an neuen gesetzlichen Vorgaben hoch. Die auf mittelfristige Zeiträume ausgelegten Raumordnungspläne müssen kurzfristig an aktuelle Anforderungen angepasst werden. Bereits im Verfahren kommen den vorgesehenen und den in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung Wirkungen mit Bedeutung für die Planungs- und Genehmigungspraxis zu. Schon vor dem formellen Abschluss des Planungsverfahrens können künftige Ziele der Raumordnung die Zulassung von Vorhaben begünstigen oder eine Grundlage für die befristete Untersagung von Vorhaben sein. Dem überragenden öffentlichen Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien wird dabei in Bezug auf den Windenergieausbau durch Sonderregelungen Rechnung getragen. Das zentrale Steuerungsinstrument der Raumordnung sind die in Raumordnungsplänen festgelegten Ziele im Sinne des § 3 I Nr. 2 ROG, die in Relation zu den Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung den höchsten Steuerungsanspruch haben und am präzisesten sowie am bindungsstärksten sind. So sind Ziele der Raumordnung gem. § 4 I ROG bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen sowie bei Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen anderer öffentlicher Stellen und Personen des Privatrechts zu beachten.