Detailergebnis zu DOK-Nr. 81722
Die Klagebegründungsfrist des § 6 Satz 1 UmwRG – Inhalt, Anwendungsbereich und Risiken einer versteckten Vorschrift
| Autoren |
C. Külpmann |
|---|---|
| Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 44 (2025) Nr. 8, S. 529-535, 67 Q
In umweltrechtlichen Verfahren wandelt sich der Verwaltungsprozess: An die Stelle der Amtsermittlung treten umfangreiche Darlegungs- und Beibringungslasten. Ein zentrales Element dieses Wandels ist § 6 S. 1 UmwRG (Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG – Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz), der eine zehnwöchige Frist zur Klagebegründung festsetzt. Die Rechtsprechung legt die Vorschrift streng aus und verlangt, binnen dieser Frist den Prozessstoff zu bestimmen, rechtlich zu durchdringen und entsprechend vorzutragen. § 6 S. 1 UmwRG ist indes nicht auf umweltrechtliche Großverfahren beschränkt. Die Norm gilt – personell – nicht nur für Umweltvereinigungen, sondern auch für alle anderen Kläger, und sie gilt – sachlich – nicht nur für Angriffe auf große fachplanungsrechtliche oder immissionsschutzrechtliche Vorhaben, sondern häufig auch für Angriffe auf kleinere Genehmigungen wie die Baugenehmigung.