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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81914

Innovative Verkehrskonzepte an Streiktagen

Autoren P. Krammer
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Nahverkehr 43 (2025) Nr. 4, S. 51-53, 5 B

Dass Streiks als effektives Mittel im Arbeitskampf legitim sind, wird nicht in Frage gestellt. Wohl aber macht es für lokale Aufgabenträger Sinn, sich über die Ausgestaltung des Verkehrs an Streiktagen Gedanken zu machen. Gerade kommunale Verkehrsgesellschaften setzen in der Regel für einen Teil ihres Fahrplanangebotes private Auftragsunternehmen ein, welche auch an Streiktagen ihre Leistung erbringen können. Welchen Verkehr die privaten Auftragsunternehmen an Streiktagen erbringen, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Mancherorts wird vereinbart, dass auch bei den vom Streik nicht betroffenen Auftragsunternehmen der Verkehr an Streiktagen ruht. Andernorts fahren die Busse der Privatunternehmen ihre Leistung an einem Streiktag 1:1 wie an einem Nicht-Streiktag. Andere Ansätze bestehen darin, das Nachtnetz im Sinne eines Notfahrplans auch an Streiktagen tagsüber anzubieten oder den Verkehr auf den Hauptachsen des Stadtverkehrs (etwa entlang der Straßen- oder Stadtbahnlinien) in einem möglichst dichten Takt aufrecht zu erhalten. Alle diese Ansätze haben Vor- und Nachteile. Da das Thema Streik im kommunalen Nahverkehr regelmäßig auftritt und für die betroffenen Fahrgäste eine hohe Relevanz hat, sind Aufgabenträger gut beraten, sich hierzu Gedanken für ein schlüssiges Notfallkonzept zu machen.