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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81927

Richtlinien für die Vermessung von Straßen: RVerm (Ausgabe 2025)

Autoren
Sachgebiete 5.8 Vermessung, Photogrammetrie, GIS, Laseranwendungen

Köln: FGSV Verlag, 2025, 39 S., 1 B, 2 T, Anhang (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 294) (R 1, Regelwerke). − ISBN 978-3-86446-429-4. − Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/rverm

Die "Richtlinien für die Vermessung von Straßen“ (RVerm), Ausgabe 2025, sind nun von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen herausgegeben worden. Sie ersetzen die "Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Vermessung“ (RAS-Verm), Ausgabe 2001. Die RVerm sind mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) 12/2025 des damaligen BMDV am 25. März 2025 eingeführt worden. Die RVerm gelten für die Ausführung von ingenieurgeodätischen Leistungen im Straßen- und Verkehrswesen bei Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb sowie der Dokumentation von Straßenverkehrsanlagen. Darüber hinaus bestehende Regelungen wie die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau“ (ZTV Verm-StB) bleiben hiervon unberührt. Unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik werden die speziellen ingenieurgeodätischen Anforderungen des Straßenbaus geregelt. Die RVerm sind als grundlegendes Regelwerk anzusehen und dienen der Koordinierung sämtlicher Straßenvermessungsaktivitäten. Diese Vermessungsleistungen werden für verschiedene Zwecke und zu unterschiedlichen Zeitpunkten erbracht. Ein weiteres Ziel sind der Aufbau und die Laufendhaltung eines redundanzfreien "Informationssystem Straße“ zur Gewährleistung eines durchgängigen Datenflusses in der Prozesskette Planung, Bau und Betrieb von Straßen. Behandelt werden der geodätische Raumbezug, die Bestandserfassung und Modellierung, die Bauvermessung, die Überwachungsvermessung, Genauigkeiten, die Präsentation und Planerstellung sowie Datenaustausch, Datenhaltung und Datenbereitstellung. Fünf Anhänge erleichtern die Arbeit, und zum Download stehen zwei Anlagen zur Verfügung (Inhalt von Bestandsdokumentationen und die Zeichenvorschrift).