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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81896

Nebenprodukt oder Abfall? Die rechtliche Einstufung von Ausbauasphalt

Autoren G. Franßen
V. Homann
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
9.1 Bitumen, Asphalt
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Straße und Autobahn 76 (2025) Nr. 7, S. 496-504, 4 B, 1 T, 46 Q

Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A erfüllt die Kriterien des § 4 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und kann somit als Nebenprodukt charakterisiert werden. In Ausnahmefällen, in denen umweltchemische Eigenschaften zunächst unklar sind, kann das Ende der Abfalleigenschaft gemäß § 5 Abs. 1 KrWG bereits an der Baustelle erreicht werden, sofern eine entsprechende Untersuchung eine Einstufung in die Verwertungsklasse A erlaubt und eine rechtmäßige Wiederverwendung sichergestellt ist. Dagegen scheidet eine Nebenprodukteigenschaft für Ausbaustoffe der Verwertungsklassen B und C in der Regel aus. Die nachfolgende Untersuchung widmet sich diesen Fragen und analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einordnung von Ausbauasphalt als Nebenprodukt.