Detailergebnis zu DOK-Nr. 81896
Nebenprodukt oder Abfall? Die rechtliche Einstufung von Ausbauasphalt
| Autoren |
G. Franßen V. Homann |
|---|---|
| Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 9.1 Bitumen, Asphalt 9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe |
Straße und Autobahn 76 (2025) Nr. 7, S. 496-504, 4 B, 1 T, 46 Q
Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A erfüllt die Kriterien des § 4 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und kann somit als Nebenprodukt charakterisiert werden. In Ausnahmefällen, in denen umweltchemische Eigenschaften zunächst unklar sind, kann das Ende der Abfalleigenschaft gemäß § 5 Abs. 1 KrWG bereits an der Baustelle erreicht werden, sofern eine entsprechende Untersuchung eine Einstufung in die Verwertungsklasse A erlaubt und eine rechtmäßige Wiederverwendung sichergestellt ist. Dagegen scheidet eine Nebenprodukteigenschaft für Ausbaustoffe der Verwertungsklassen B und C in der Regel aus. Die nachfolgende Untersuchung widmet sich diesen Fragen und analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einordnung von Ausbauasphalt als Nebenprodukt.