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Detailergebnis zu DOK-Nr. 82248

IVZ Norm 2022: Industrienorm für Aufstellvorrichtungen von Verkehrszeichen nach DIN EN 12899-1/TLP VZ

Autoren
Sachgebiete 6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung
0.5 Patentwesen, Normen, Regelwerke

Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. (GVZ), Hagen, korrigierter Nachdruck 2024, 72 S., 10 B, 28 T

Die IVZ-Norm beschreibt die Anforderungen an ortsfeste, vertikale Verkehrszeichen und deren Aufstellvorrichtungen nach mandatierten und freiwilligen europäischen Normen sowie nach ergänzenden nationalen Regeln. Mit Veröffentlichung der harmonisierten DIN EN 12899-1 müssen Aufstellvorrichtungen für Verkehrszeichen das CE-Zeichen tragen und mit den Anforderungen aus der DIN EN 12899-1 übereinstimmen. Beschaffer von Verkehrszeichen und deren Aufstellvorrichtungen können, wenn diese von zertifizierten Herstellern geliefert werden, davon ausgehen, dass sie den in dieser Norm dargestellten Kombinationen entsprechen und mit zugelassenen, nach der DIN EN 12899 zertifizierten Bauteilen aufgestellt worden sind. Um allen Beteiligten diese Sicherheit zu gewährleisten, war es an der Zeit, die IVZ-Norm einem Update zu unterziehen. Im Fokus der Überarbeitung der IVZ-Norm 2007 stand die Aktualisierung aller relevanten Regelwerke und deren Bezeichnungen und damit verbundenen Anforderungen. Der aktuelle Stand der Technik wurde dargestellt, auch ständige Fragestellungen sollten nun mit einer eindeutigen Antwort versehen werden. So wurde die IVZ-Norm 2007 um folgende Punkte ergänzt/erweitert: Nennung aller normativen Verweise, die für die Anwendung dieses Dokuments notwendig sind, Ergänzung von betonlosen Fundamenttypen und Präzisierung bezüglich der Einsatzzwecke der vorhandenen Fundamenttypen, Ergänzung neuer geprüfter Konstruktionsformen für Rohrrahmen und anderer Aufstellvorrichtungen, beispielhafte Darstellung der Aluminium-Klemmschelle mit Benennung der einzelnen Bestandteile, Nennung des Durchmessers für die Lochung von Bildträgern, Berücksichtigung des ARS 02/2022 und der Grundsätze zur passiven Sicherheit von Aufstellvorrichtungen sowie Ausführung des Zwischenraums zwischen Fundament und Fußplatte als Luftspalt. Mit dem Nachdruck 2024 wurden Korrekturen vorgenommen, die mit einem Randstrich gekennzeichnet sind.