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Detailergebnis zu DOK-Nr. 82247

Wirkung des absoluten Alkoholverbots auf Fahranfänger/-innen und junge Fahrer/-innen (Forschungsbericht Nr. 97)

Autoren J. Voigt
M. Büttner
M. Weigl
B. Bredow
G. Grosse
T. Gehlert
Sachgebiete 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)
6.1 Verkehrserhebungen, Verkehrsmessungen
0.8 Forschung und Entwicklung

Berlin: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Unfallforschung der Versicherer (UDV), 2024, 186 S., zahlr. B, T, Q, Anhang - (Forschungsbericht; 97) - Online-Ressource: verfügbar unter: https://www.udv.de/udv/publikationen/82240/forschungsberichte

Für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer innerhalb der Probezeit und vor der Vollendung des 21. Lebensjahres gilt in Deutschland seit dem 1. August 2007 ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr. Im Rahmen einer Online-Panelbefragung wurde untersucht, wie dieses Alkoholverbot wirkt und welche Faktoren maßgeblich beeinflussen, dass einige Personen nach dem Wegfall des Verbots damit beginnen, alkoholisiert zu fahren, während andere Personen weiterhin beim Autofahren auf Alkohol verzichten. Darüber hinaus wurde geprüft, inwieweit sich diese beiden Personengruppen von den Personen unterscheiden, die sowohl während des absoluten Alkoholverbots als auch nach dessen Wegfall unter Alkoholeinfluss fahren. Hierfür wurde im Rahmen des Projekts ein theoretisch fundiertes Modell zu den Determinanten des Fahrens unter Alkoholeinfluss und zu möglichen Verhaltensänderungen nach dem Wegfall des absoluten Alkoholverbots entwickelt. Zur Überprüfung der zugrundeliegenden Modellannahmen wurden zunächst Fokusgruppeninterviews durchgeführt. Anschließend wurde das Modell im Rahmen einer Online-Befragung empirisch überprüft. Hierbei wurden 1.227 junge Fahrzeuglenkende befragt, die sich entweder noch in der Phase des absoluten Alkoholverbots befanden oder diese bereits durchlaufen hatten. Aus den Untersuchungsergebnissen geht hervor, dass das absolute Alkoholverbot grundsätzlich – wenn auch nicht vollumfänglich – wirkt. 57 Prozent der Befragten verhalten bzw. verhielten sich während des absoluten Alkoholverbots regelkonform, 43 Prozent zeigen beziehungsweise zeigten – in seltenen Fällen – regelwidriges Verhalten. Von einer nachhaltigen Wirkung des Verbots kann jedoch nicht ausgegangen werden: Betrachtet man nur diejenigen, für die das Verbot nicht mehr gilt, ist festzustellen, dass lediglich 21,1 Prozent der Befragten ihr zuvor abstinentes Fahrverhalten auch nach dem Wegfall des Verbots beibehielten. 42,9 Prozent wechselten vom abstinenten Fahrverhalten zum Fahren unter dem Einfluss von (ggf. auch nur geringen Mengen) Alkohol. Die Wirkung des absoluten Alkoholverbots ist also primär auf den Gültigkeitszeitraum der gesetzlichen Regelung beschränkt.