Detailergebnis zu DOK-Nr. 82308
Lkw-Maut auf Landes- und Kreisstraßen: Brückensanierung und Ladeinfrastruktur digital finanzieren
| Autoren |
W. Engelbach T. Liebig |
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| Sachgebiete |
2.4 Verkehrsabgaben, Straßenbenutzungsgebühren 5.2 Landstraßen 5.21 Straßengüterverkehr |
Internationales Verkehrswesen 77 (2025) Nr. 3, S. 76-79, 2 B
Landes- und Kreisstraßen leiden unter einem massiven Sanierungsstau. Der Artikel skizziert die Einführung einer Lkw-Maut als Lösung. Diese soll nach dem Verursacherprinzip eine zweckgebundene Finanzierung für den Straßenerhalt und den Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-Lkw sichern. Der Beitrag zeigt die rechtliche und technische Machbarkeit sowie die wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile eines solchen, auf digitalen Technologien basierenden Systems auf. Seit der Einführung der Lkw-Maut auf Autobahnen im Jahr 2005 sind die Gebühr für die Straßennutzung und die Verwendung der eingenommenen Gelder einem steten Wandel unterworfen. Umgesetzt wurden eine Ausweitung auf Bundesstraßen und eine stärkere Orientierung am Schadstoffausstoß. Zuletzt wurde der Finanzierungskreislauf Straße geöffnet, so dass die Einnahmen auch für die Ertüchtigung des Schienennetzes bereit stehen. Die 2025 angetretene Bundesregierung will diesen Schritt rückgängig machen. Bei all diesen Überlegungen blieben die großen Netze der Landes- und Kreisstraßen bis jetzt außen vor, trotz ihrer hohen verkehrlichen Bedeutung und ihres immensen Sanierungsbedarfs. Dementsprechend hat die Lkw-Maut auf Landes- und Kommunalstraßen bereits 2021 einen Platz im Koalitionsvertrag für die Landesregierung in Baden-Württemberg erhalten, ohne dass allerdings bislang ein entsprechendes Gesetz in den Landtag eingebracht wurde. Der folgende Artikel skizziert die im Verkehrsministerium Baden-Württemberg ausgearbeiteten Überlegungen zur Einführung einer Lkw-Maut auf Landes- und Kreisstraßen. Er zeigt auf, dass dies rechtlich wie technisch möglich sowie finanziell und wirtschaftlich sinnvoll ist. Damit sprechen eine Reihe guter Gründe dafür, dieses Finanzierungsinstrument einzuführen, sei es durch ein Land als Vorreiter oder gemeinsam von allen Ländern.