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Detailergebnis zu DOK-Nr. 82310

Die Einführung einer Landes-Lkw-Maut am Beispiel von Baden-Württemberg (Teil 2)

Autoren C. Meitz
J. Struß
R. Yen
Sachgebiete 2.4 Verkehrsabgaben, Straßenbenutzungsgebühren
3.0 Gesetzgebung
5.21 Straßengüterverkehr

Infrastrukturrecht 22 (2025) Nr. 11, S. 262-267, 22 Q

Der erste Teil des Aufsatzes (IR 22 (2025), Nr. 10) hat die Eckpunkte der Lkw-Maut des Bundes dargestellt. Dabei wurde auf das mautpflichtige Straßennetz sowie Fahrzeuge, die Tarifgestaltung und die technische Lösung sowie die unionsrechtlichen Vorgaben eingegangen. Auf europäischer Ebene muss sich eine Maut primärrechtlich an den Grundfreiheiten sowie am speziellen und allgemeinen Diskriminierungsverbot messen lassen. Sekundärrechtlich sind die Wegekostenrichtlinie 1999/62/EG (WKRL) und die EETS-Richtlinie (EU) 2019/520 zu beachten. Im weiteren Verlauf des Aufsatzes wurden die Ziele einer Landesmaut für Lkw in Baden-Württemberg herausgearbeitet und auf die rechtlich zulässige Ausgestaltung als Benutzungsgebühr eingegangen. Auch wenn die Umsetzung der Landes-Lkw-Maut derzeit ausgesetzt ist, sind die gewonnenen Ergebnisse auch für andere Bundesländer von Bedeutung. Der zweite Teil des Aufsatzes setzt sich mit Lösungsszenarien, Finanzierungsmöglichkeiten und kommunalrechtlichen Implikationen auseinander. (Teil 1 des Beitrags wurde in der IR 2025, S. 237 ff. veröffentlicht.)