Detailergebnis zu DOK-Nr. 82449
Qualität von Asphaltgranulat
| Autoren |
H. Schmidt |
|---|---|
| Sachgebiete |
9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung 9.1 Bitumen, Asphalt |
Asphalt & Bitumen 11 (2025) Nr. 6, S. 12-16, B, 11 Q
Das RAL-Gütezeichen zur Aufbereitung und Lagerung von Ausbauasphalt soll Mindeststandards zur Homogenität von Asphaltgranulat setzen. Im Beitrag wird aus Sicht eines Asphaltherstellers ausgeführt, ob dies vor dem Hintergrund bestehender Regelungen und Anforderungen erforderlich ist. Ausgehend von dem grundlegenden Gebot der, möglichst hochwertigen, Wiederverwendung wird zunächst auf das geltende Regelwerk, vor allem die „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltgranulat (TL AG-StB)“ und das „Merkblatt für die Wiederverwendung von Asphalt (M WA)“, sowie auf die „Richtlinien für die umweltgerechte Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB)“ eingegangen. Hier wird insbesondere zur Qualitätssicherung von Asphaltgranulat, zum Umgang mit Ausbauasphalt an der Asphaltmischanlage sowie zur Qualitätssicherung für Lagerung und Aufbereitung von Ausbauasphalt ausgeführt. Abschließend wird festgestellt, dass die Erlangung des RAL-Gütezeichens für die Aufbereitung und Lagerung von Ausbauasphalt keine zusätzlichen Anforderungen an Prozesse beinhaltet, welche nicht bereits im Rahmen eines sorgfältigen Umgangs mit dem Ausbauasphalt Stand der Technik sind und die einerseits im Wesentlichen einer behördlichen Überwachung sowie andererseits einer Überwachung im Rahmen der Zertifizierung der Werkseigenen Produktionskontrolle und eines zertifizierten Qualitätsmanagement-Systems nach DIN EN ISO 9001 unterliegen.