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Detailergebnis zu DOK-Nr. 82502

Der wasserrechtliche Fachbeitrag im Planfeststellungsverfahren

Autoren C.H. Mindach
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
7.4 Entwässerung, Grundwasserschutz

Infrastrukturrecht 22 (2025) Nr. 12, S. 291-296, 40 Q

Der Beitrag nimmt den wasserrechtlichen Fachbeitrag im Planfeststellungsverfahren in den Blick. Er skizziert die Anforderungen der Rspr. des EuGH zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und die Rspr. des BVerwG zu § 13 BKSchG. Im Zentrum steht die Frage, ob die Planfeststellungsbehörde bei dem gegenwärtigen Stand des Klimawandels nicht vermehrt die Straßenentwässerung mit Blick auf klimabedingte Starkregenereignisse hinterfragen müsste. Der Beitrag schließt mit einem Ausblick und dem Appell an die Praxis, die straßenrechtliche Entwässerungsplanung weiterzuentwickeln. Bislang sind die fachplanungsrechtlichen Regelungen im Straßenrecht weitgehend unbeeinflusst von klimaschutzrechtlichen Regelungen. Dabei stellen Starkregenereignisse und Überschwemmungen eine besondere Gefährdung für die öffentlichen Straßen dar. Denn die für den Straßenbau erforderliche Flächenversiegelung führt schnell zu Überschwemmungen von Straßen und damit z.B. bei Starkregen zum Aquaplaning, welches wiederum die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt. Flüsse, die über die Ufer und ihre Retentionsflächen treten, können Brücken und Straßen mit sich reißen, wie im Ahrtal geschehen. Hier hat das Fachrecht teilweise Ertüchtigung erhalten, indem Verfahrenserfordernisse abgeschwächt wurden. Um dem Klimawandel gerecht zu werden, sollten daher vermehrt Klimaschutzaspekte in der Straßenplanung, z.B. bei einer Anpassung der Entwässerung der Straßenkörper, Berücksichtigung finden. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über Klimaschutzaspekte am Beispiel der Fernstraßenplanung im Planfeststellungsverfahren und stellt kritisch die Frage, ob bei dem gegenwärtigen Stand des Klimawandels der Klimaschutz nicht vermehrt in der Straßenplanung seitens der Planfeststellungsbehörde zu berücksichtigen ist.