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Detailergebnis zu DOK-Nr. 82500

Klima- und umweltgerechte Verkehrsraumgestaltung im Recht

Autoren C. Heppner
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
5.10 Entwurf und Trassierung
0.16 Klimaschutz, Nachhaltige Entwicklung, Ressourcenschonung, Lebenszyklusbetrachtung, Ökobilanz

Baden-Baden: Nomos, 2025, 401 S., zahlr. Q, (Gießener Abhandlungen zum Umweltrecht; 31). - ISBN 978-3-7560-2008-9

Ausgangsfrage der Dissertation von Charlotte Heppner war, ob das Recht den Behörden ein ausreichendes juristisches Instrumentarium zur Verfügung stellt, um den städtischen Verkehrsraum für die Zukunft klima- und umweltgerecht zu gestalten. Zum Schluss dieser Untersuchung zeigt sich der Leserin und dem Leser ein gemischtes Bild. Zu konstatieren ist zunächst, dass den Behörden eine Vielzahl an Rechtsinstrumenten zur Verfügung steht, die sich eignen, um mit ihnen den Verkehrsraum klima- und umweltgerecht(er) zu gestalten. Dies sind der Raumordnungsplan, der Flächennutzungsplan, der Bebauungsplan, die städtebauliche Sanierungsmaßnahme, die Teileinziehung, die Entscheidungen im Rahmen der Straßenbaulast, das Sondernutzungskonzept, die straßenverkehrsrechtliche Anordnung, der Luftreinhalteplan, die immissionsschutzrechtliche Anordnung und der Lärmaktionsplan. In der Praxis der Verkehrsraumgestaltung schlägt sich dieser eigentlich positive Befund jedoch nicht in entsprechendem Maße nieder. Das kann natürlich an der politischen Ausrichtung der Leitung in den jeweiligen Behörden liegen. Es liegt aber auch im Recht der Verkehrsraumgestaltung begründet, wie diese Arbeit zeigen konnte. Die Rechtsinstrumente der Verkehrsraumgestaltung sind aus einer klima- und umweltpolitischen Sicht teilweise stark reformbedürftig. Aus Sicht der rechtsanwendenden Behörde waren hier zwei Fragen getrennt zu betrachten und zu beantworten: Erstens, die Frage nach der Regelungskompetenz der Behörde – also, welche Gestaltungswirkung den Rechtsinstrumenten im Hinblick auf die Regelung eines Sachverhalts zukommt. Zweitens, die Frage nach ihrer Erwägungskompetenz – also, welche Belange die Behörde beim Einsatz eines Rechtsinstruments in ihre Erwägungen einstellen darf. Die beiden Kompetenzen sind die zwei Seiten der Medaille, die zusammengenommen das Gestaltungspotenzial eines Rechtsinstruments ausmachen. Unter Berücksichtigung dessen hat die Analyse aus umwelt- und klimapolitischer Perspektive einige Probleme zu Tage gefördert.