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Detailergebnis zu DOK-Nr. 82498

(Mehr als) 70 Jahre Flurbereinigungsgesetz – Meilensteine der Rechtsprechung

Autoren F. Mevert
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung

ZfV, Zeitschrift für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement 150 (2025) Nr. 5, S. 290-294, 1 B, zahlr. Q. - Online unter: https://geodaesie.info/zfv/zfv-archiv/zfv-150-jahrgang/zfv-2025-5

Der Beitrag stellt bedeutende Gerichtsentscheidungen zur ländlichen Bodenordnung in Deutschland vor. Er verdeutlicht die komplexe Rechtsmaterie, die sowohl formelles als auch materielles Flurbereinigungsrecht betrifft. Ein Schwerpunkt liegt auf der sog. Unternehmensflurbereinigung, die eine eigentums-, nutzungs- und landschaftsverträgliche Realisierung von Großbauvorhaben ermöglicht. Das BVerwG stellt den Rechtscharakter der privatnützigen Flurbereinigung schon früh als Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums heraus (BVerwG 1954). Unerheblich ist dabei, dass als untergeordneter Nebenzweck auch öffentliche Interessen mit verfolgt werden (BVerwG 1954, 1975). Vergleichsweise spät erfolgt die Charakterisierung der Unternehmensflurbereinigung als Enteignung durch das BVerfG im sog. Boxberg-Urteil von 1987. Für eine rechtssichere Anordnung eines Verfahrens nach § 87 FlurbG, die auch den Umsetzungsbeginn des Großbauvorhabens darstellt (BVerwG 2023), werden die Zuständigkeiten der Enteignungs- und Flurbereinigungsbehörde geklärt (BVerwG 2017). Oberster Grundsatz der privatnützigen Bodenordnung ist die mindestens wertgleiche Landabfindung aller Beteiligten. In diesem Zusammenhang zeigt die Rechtsprechung das Verhältnis von vorlaufenden Verfahrensschritten (Abfindungswunschgespräche (BVerwG 2006), Abfindungsvereinbarungen (BVerwG 1998) und vorläufige Besitzeinweisung (BVerwG 1966)) zur nachfolgenden Plangestaltung auf und trägt damit wesentlich zur effizienten Verfahrensdurchführung bei.