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Detailergebnis zu DOK-Nr. 82739

Der Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen – Wie die Baubranche die gesetzlichen Anforderungen erfüllt

Autoren M. Wählen
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz
9.1 Bitumen, Asphalt
13.7 Immissionsschutz

Straße und Autobahn 77 (2026) Nr. 2, S. 79-86, 4 B, 7 Q

Seit 2020 gilt ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen in Höhe von 1,5 mg/m³, der jedoch zunächst bis Ende 2024 ausgesetzt wurde. Zur Reduzierung der Expositionen der Mitarbeitenden durch Bitumendämpfe hat die Bau- und Asphaltbranche umfangreiche Maßnahmen entwickelt. Nicht in allen Fällen konnte der AGW dadurch eingehalten werden. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat im Mai 2024 eine Verlängerung der Aussetzfrist bis zum 31.12.2026 für den Einbau von Walzasphalt beschlossen. Für Gussasphalt und Abdichtungsarbeiten gilt der AGW jedoch bereits seit dem 01.01.2025. Seit 2024 werden bei Walzasphalt-Baustellen Messungen unter Anwendung einer verbesserten Best-Practice-Methode durchgeführt. Diese Messreihe wird im Jahr 2026 fortgesetzt. Neben dem Einsatz von temperaturabgesenktem Asphalt werden der Einsatz von Fertigern mit einer Absaugeinrichtung der 2. Generation und der Verzicht auf mineralische Trennmittel vorangetrieben. Dadurch wurden die Expositionen nochmals deutlich reduziert, sodass der Koordinierungs-Ausschuss Bitumen (KoA-Bit) aktuell von einer Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwerts bis zum Ende der Aussetzfrist ausgeht. Die temperaturabgesenkte Bauweise stellt derzeit im Walzasphalt noch keine Regelbauweise dar. Anpassungen der Technischen Regelwerke, etwa der ZTV Asphalt-StB, sind notwendig und für 2026 zu erwarten. Die erforderlichen technologischen Methoden für temperaturabgesenkte Asphalte werden ständig weiterentwickelt und erprobt. Auch im Bereich der Bauwerksabdichtung kam es insbesondere bei der Verarbeitung von Bitumenbahnen mit Heißbitumen und beim Einschwemmen von Dämmstoffplatten aus Schaumglas und Polyurethan mit Heißbitumen zu Überschreitungen des Arbeitsplatzgrenzwerts. Das bisher häufig verwendete Oxidationsbitumen wurde mit der Veröffentlichung der TRGS 905 im Jahr 2020 in Deutschland als krebserzeugend der Kategorie 1B eingestuft. Es wurde durch Gießmassen aus Air-Rectified- oder Elastomerbitumen ersetzt. Allein durch die dadurch mögliche, niedrigere Verarbeitungstemperatur von unter 200 °C gegenüber bisher 230 °C bei Oxidationsbitumen konnte die Exposition für die Beschäftigten deutlich reduziert werden. Mit weiteren Maßnahmen konnten die Expositionen so weit reduziert werden, dass der Arbeitsplatzgrenzwert eingehalten werden kann. Auf der Basis der getesteten Maßnahmen wird die Branchenlösung „Bitumenbahnen und Bitumen im Gießverfahren“ erarbeitet. Die Anpassungen an neue Verfahren und Techniken erfordern das frühzeitige Engagement und die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Besonders betroffen davon sind die Baustoff- und Maschinenhersteller, Auftraggeber und Bauunternehmen. Wirtschaftliche Aspekte, Qualitätsanforderungen und die Wiederverwendung von Asphalt und Bitumen müssen ebenfalls berücksichtigt werden.