Detailergebnis zu DOK-Nr. 83004
Verformungswiderstand – Eine Schlüsselgröße für die Performance
| Autoren |
N. Nytus J. Dominik |
|---|---|
| Sachgebiete |
9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung 9.1 Bitumen, Asphalt 0.8 Forschung und Entwicklung |
Straße und Autobahn 77 (2026) Nr. 5, S. 355-363, 9 B, 5 T, zahlr. Q
Das Verformungs- und Tieftemperaturverhalten von Asphalten zählt zu den entscheidenden Einflussgrößen auf die Leistungsfähigkeit von Asphaltschichten. Die Optimierung der Asphaltmischgutzusammensetzung erfordert eine gezielte Abwägung zwischen Verformungsbeständigkeit bei hohen Temperaturen und Rissbeständigkeit bei tiefen Temperaturen. Im Zuge der Überarbeitung der Technischen Regelwerke (TL Asphalt-StB und ZTV Asphalt-StB) wird künftig der Einaxiale Druck-Schwellversuch nach (TP Asphalt-StB, Teil 25 B 1) als Standardverfahren zur Beschreibung des Verformungswiderstands von Walzasphalten eingesetzt. Das Ziel der Änderung der Technischen Prüfvorschrift im Jahr 2018 bestand darin, die Aussagekraft der Versuchsergebnisse zu verbessern. Der bis dahin verwendete Bewertungshintergrund für die Ergebnisse des Druck-Schwellversuchs war dadurch jedoch nicht mehr anwendbar, da nun statt Marshall-Probekörpern Bohrkerne aus walzsegmentverdichteten Asphaltplatten oder aus walzverdichteten Asphaltschichten aus Straßen untersucht werden. Im Rahmen des Forschungsprojekts FE 07.0308/2020/EGB „Neue Prüfverfahren und -parameter: Übertragung des Bewertungshintergrunds des Verformungswiderstands von Walzasphalt für die vertragliche Anwendung von Performance-Anforderungen“ wurden auf Grundlage von Prüfungen an 39 verschiedenen Labor-Mischgutvarianten, Bohrkernen aus neun Praxisstrecken und ergänzenden externen Daten Zielwerte für die Beurteilung der Dehnungsrate für Walzasphalte im Rahmen der Erstprüfung definiert und die Verfahrenspräzision überprüft. Dem Beitrag liegen Teile des im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, vertreten durch die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, unter FE 07.0308/2020/EGB laufenden Forschungsvorhabens (Radenberg et al. 2025) zugrunde. Die Verantwortung für den Inhalt liegt allein bei den Autorinnen.