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Detailergebnis zu DOK-Nr. 83008

ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1 – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt Teil 1: Neubau und Bau von Schichten in gleichmäßiger Dicke

Autoren
Sachgebiete 9.1 Bitumen, Asphalt
11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV)
11.2 Asphaltstraßen

Köln: FGSV Verlag, 2026, 93 S., 4 B, zahlr. T, Anhänge (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 799/1; R 1). - ISBN 978-3-86446-459-1

Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt“, Ausgabe 2026, (ZTV Asphalt-StB 26) sind von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen erarbeitet worden und bestehen aus zwei Teilen (FGSV 799/1 und FGSV 799/2). Die „ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1: Neubau und Bau von Schichten in gleichmäßiger Dicke“ (FGSV 799/1) regeln den Neubau und bei Maßnahmen der baulichen Erhaltung die Ausführung von Schichten aus Asphalt in gleichmäßiger Dicke, die entweder auf feingefräster Unterlage oder im Rahmen der Erneuerung hergestellt werden. Die ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1 sind vom BMV mit dem ARS 8/2026 vom 25. März 2026 bekannt gemacht worden. Aus Gründen des Arbeitsschutzes muss Asphaltmischgut temperaturabgesenkt hergestellt und eingebaut werden. Die hierfür erforderlichen Regelungen wurden in die beiden Teile der ZTV Asphalt-StB 26 und in die „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen“, Ausgabe 2026 (TL Asphalt-StB 26) (FGSV 797) aufgenommen. Die Temperaturabsenkung trägt zudem, wie auch die Wiederverwendung von Ausbauasphalt, zur Steigerung der Nachhaltigkeit der Asphaltbauweise bei. Zusätzlich wurden die in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit im Regelwerk des Asphaltstraßenbaus weiter ergänzt. Neue Regelungen zur Lieferung aus mehreren Asphaltmischwerken sowie für verpflichtende und informative Angaben in einem identischen Eignungsnachweis bilden nun die Grundlage für die standardisierte Form des Eignungsnachweis-Dokuments für das eingesetzte Asphaltmischgut. Diese Vereinheitlichung soll zu einer Standardisierung, einer Vervollständigung der Inhalte sowie zu einer eindeutigen und einfacheren Interpretation der im Eignungsnachweis ausgewiesenen Angaben führen. Das dafür nach den ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1, Abschnitt 2.3.2 und Anhang D verpflichtend zu verwendende Formular steht zum Download unter www.fgsv-verlag.de zur Verfügung. Die ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1 ersetzen die ZTV Asphalt-StB 07/13.