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Detailergebnis zu DOK-Nr. 82696
Urteil des OLG Köln vom 07.07.2025 zu §§ 7, 17 Abs. 1 und 2 StVG; §§ 1 Abs. 1, 10 StVO; § 115 VVG – 5 U 116/24
| Autoren | |
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| Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.21 Straßengüterverkehr |
Verkehrsrechtliche Mitteilungen 73 (2026) Nr. 2, S. 10-12
Fährt der Fahrer eines Lkw im stockenden Verkehr an einer Grundstücksausfahrt vorbei, so liegt in der Nichtbenutzung des Frontspiegels, in dem ein in die Lücke einfahrender, aber durch die Frontscheibe nicht sichtbarer Pkw zu sehen gewesen wäre, wegen des im Straßenverkehrs allgemein geltenden Vertrauensgrundsatz nur dann ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme gem. §§ 1 Abs. 1, 11 Abs. 3 StVO, wenn der Fahrer des Lkw ein verkehrswidriges Verhalten und die Missachtung seines Vorrechts aufgrund der gesamten Umstände konkret zu besorgen hatte (Abgrenzung zu OLG München, Urt. v. 25.10.2020, 10 U 1942/20).