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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29149

Die Obergrenze der Entschädigung bei Betriebsverlagerungen infolge öffentlich-rechtlicher Maßnahmen

Autoren F.U. Diers
Sachgebiete 3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen

Betriebs-Berater 36 (1981) Nr. 21, S. 1246-1247

Obergrenze der Entschädigung bildet der Wert des Unternehmens. Eine Verlagerung infolge Enteignung oder zur Abwendung der Enteignung darf im Grundsatz zu keiner Entschädigung führen, die dem Betroffenen mehr gewährt als sein Betrieb im ganzen wert ist.