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Detailergebnis zu DOK-Nr. 28767

Anmerkung zum Urteil des BGH v. 10.7.1980 - III ZR 160/78 - DOK 28 052

Autoren J. Schwabe
Sachgebiete 3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen
3.9 Straßenverkehrsrecht

Deutsches Verwaltungsblatt 96 (1981) Nr. 7/8, S. 381-389 (Urteil und Anmerkung)

In dem vom BGH entschiedenen Fall hat das Werbeverbot Eigentum in Form eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs betroffen. Da der Eingriff materiell verfassungswidrig war, hat er ein ausgleichsbedürftiges Sonderopfer verursacht. Durch die Rechtswidrigkeit unterscheidet sich der Eingriff von zulässigen Änderungen der Rechtslage, mit denen gerechnet werden muß und die folglich - mangels Unzumutbarkeit des Eingriffs - keine entschädigungspflichtige Enteignungen sind. Diese - in der Anmerkung aufgezeigte - Grundstruktur der tragenden Gesichtspunkte tritt in den Entscheidungsgründen des Urteils nicht hervor. In der Einzelkritik wird dargelegt, daß die Ausführungen des BGH teils überflüssig, teils zu knapp gehalten sind, und sich dadurch Unklarheiten und Widersprüche ergeben.