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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29062

Die Enteignungsentschädigung beim Entzug von Teilflächen eines Grundstücks

Autoren J. Vahle
Sachgebiete 3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen

Monatsschrift für Deutsches Recht 35 (1981) Nr. 8, S. 625- 629

Im Rahmen des Enteignungsverfahrens (oder beim Grunderwerb zur Abwendung der Enteignung) ist bei Teilinanspruchnahme eines Grundstücks neben der Substanzentschädigung auch der Minderwert der verbliebenen Restfläche auszugleichen. Dabei bildet die Differenzwertmethode für die Ermittlung der Wertminderung sehr oft keine brauchbare Grundlage, weil keine Betriebs- und Marktdaten zur Verfügung stehen. Dann ist nach den einzelnen Entschädigungspositionen zu differenzieren. Behandelt werden u. a. anhand der Rechtsprechung und von allgemeinen Grundsätzen (wie Richtlinien) Vorgärten, Nebenschäden bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, Beeinträchtigungen durch Immissionen, Gesamtübernahme. Für wünschenswert wird es gehalten, daß der Gesetzgeber manche Fragen der Enteignungsentschadigung aufgreift und zu einer Lösung führt.